Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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die es tatsächlich einnimmt, noch heute fortdauere?®, und 
für APPONYI ist der 1867er Ausgleich nur eine der zahlreichen 
suspekten, zweideutigen Formeln, welche die österreichische Hof- 
politik ”” dem Lande statt einer klaren und reinen Anerkennung 
seiner Souveränität hinzuwerfen pflege, und bei der sich das Land 
ratione temporum habita oder propter bonum pacis bescheidet, um 
bei nächster Gelegenheit den Sisyphuskampf für seine Rechte wieder- 
aufzunehmen ””. Auch das hat ein praktischer Staatsmann, 
ANDRASSY der Aeltere, richtiger herausgefunden als die Doktrin, 
indem er die Unabhängigkeit Ungarns mit dem pragmatischen 
Grundsatz der Unauflöslichkeit des Länderverbands unverein- 
bar erklärte”®. Und DEAK beschwichtigt in seiner Rede vom 
28. März 1867 die Bedenken gegen den Ausgleich mit der Be- 
merkung, daß durch ihn der bisherige Status Ungarns nicht ge- 
mindert werde, und daß, wenn darin eine Schmälerung der Unab- 
hängigkeit Ungarns erbliekt werde, diese schon mit der prag- 
matischen Sanktion geopfert worden sei”. Allein selbst HAUKE, 
der erste österreichische Staatsrechtslehrer, der vom Standpunkte 
des formalen Rechts der Theorie von der Unverbundenheit beider 
Staaten beigetreten ist, erachtet die Gemeinsamkeit des Herrschers 
und des Herrscherhauses als einen unantastbaren, somit der 
5 A. a. O0. S. 19. 
778 APPONYI schwankt unaufhörlich zwischen der dem ungarischen König 
gebührenden Pietät und Ehrfurcht und der Perfidie des Wiener Hofes, Se- 
paratabdruck S. 23, ungeachtet diese beiden staatlichen Faktoren schwer 
auseinander zu halten sind. 
277 Separatabdruck 8. 19. Oesterreichische Rundschau 28. Bd. 8. 157. 
Dazu Tezxeg in derselben Zeitschrift 29. Bd. S. 432. ZicHy, Oesterreich 
und Ungarn, Deutsche Rundschau 1908/1909 Oktober 1908 8. 140. 
278 WERTHEIMER, Julius Andrassy S. 259. Vgl. hiezu den Entwurf einer 
der vollen Souveränität Ungarns entsprechender, mit Notwendigkeit zur 
Auflösung der Monarchie führenden ungarischen Unabhängigkeitsakte bei 
TEzNER, Der österreichische Kaisertitel und der Dualismus im 20. Bd. der 
Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. 
270 Neue freie Presse v. 29. März 1867 Nr. 925 S. 2.
	        
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