Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Monaten; zu#glesch wurde bestimme, 
daß Inqulsle nach erstondener Strafe un- 
hter streuge pollzeliücche Aufsicht gestellr 
werden solle. 
An demselben Tage wurdet 
7. gegen den bei dem Oberamtsgerschte 
Geshingen in Untersuchung gekommenen 
Gett!!“ Adam Schnepf, ven Bbblln- 
gen, wegen eines k.einen, aber ausge- 
zeichneten, und l#n kechtlichen Sinne 
dritten Diebstable, guch wegen wleder- 
bolter Landstreicherei und frecher Lügen 
vor Vela. neben Verurtbellung in den 
Kesten- und“ Schadens-Ersa#, Einjäb- 
rige Festungestrafe, mit einer seiner 
kerperlichen Beschaffenheit angemessenen 
Beschäftigung, und nachberige Einsper- 
rung in dem Zwangs-= Arbeltshause zu 
Eblingen bis zu erprobter Besserung, we- 
nigstens aber auf acht Monate er- 
kannt; 
8. auf die von dem Oberamtsgerichte 
Blaubeuren geführte Untersuchung gegen 
den gewesenen Weberzunft-Rechner, Jo- 
lann Georg Kraus, von Blaubeuren, 
wegen Unterschlagung von Zunftgeldern, 
und bel den ihm anvertraut gewesenen 
Pflegschoften gesetzten Kassen-Restes, ne- 
ben Berurtheilung zum Kesten= und 
Schadens-Ersatz und Unfähigkelns-Erkl- 
rung zu Bekleldung eines Pffentlschen 
Amtes, olermon atliche Gefänguß= 
strafe, mit einer selner Kdrperbeschaffen- 
Leit angemessenen Beschäftigung ausge- 
Hrochen. 
Am 16. Junl wurden verur- 
(tbeltt: 
v9. Auf den Grund der von dem Oberamis= 
gerichte Kirchbelm geführten Unterfu- 
chung: 
a) Jakob Hägele, von Wasserstetten, 
wegen incestuosen Ehebruchs, neben Zu- 
scheidung der Hälfte der Umersuchungs- 
Kosten f zu Einjähriger, selner kür- 
perlichen Beschaffenheit angemessenen Fe- 
stungestrafe; 
) Anne MarlBalssh, von Waster- 
lte#ten, wegen gleichen Vergehens, ne- 
iben Verfällung in die andere Hälfte 
der Untersuchungs-Kosten zu zehenmo- 
natlicher, ihrer Schwächlichkeit ange- 
messenen Zuchthausstrase in Markgrö= 
ulngen: 
20. der bel dem Oberamnegerichte Um in 
Untersuchung gewesene Johonn Nüb- 
ling, von Langenau, wegen Ebebruchs, 
neben Emsetzung von seiner Stelle ols 
Gemeinde Rath, zu zehenwichiger 
Gefängnißstrafe-
	        
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