Dr. J. M. Seuffert's
Blätter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: bellungen aus der Mechtsprechung des Kal. Bayer. Obersten
Mltt
Landesgersches in München: rehen Handelsrecht; Elvilproceß;
Alchtstreltige Rechtspflege.
Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Kgl.
Bayer. Obersten Landesgerichts in München.
Eivikrecht; Handeksrecht; Civilproceß; Aichtstreitige
Rechtspftege.
Gemeindenutzungsrechte. Privatrechtliche
Eigenschaft. Erwerbende Verjährung. Ungerechtfertigter
und unredlicher Besitz (Preuß.
LR.). Das Oberlandesgericht ist dovon ausgegangen,
daß Kläger, welche das Eigenthum an der in der
Gemeindeflur W. gelegenen Waldung mit Weide beanspruchen,
solches bei dem in Mitte liegenden Widerspruche
Seitens der Gemeinde auch zu erweisen haben,
wobei nach Maßgabe der Klagebegründung Eigenthumserwerb
durch Uebergabs- und Kaufverträge, in welchen
die Einzelnen das Eigenthum bestimmter Antheile hieran
übertragen erhalten hätten, dann Erwerb durch Verjährung
in Betracht kämen. Gegen die ihnen angesonnene
Beweispflicht und den Gegenstand des ihnen obliegenden
Beweises haben Kläger keine Beschwerde erhoben, und ist
es deshalb auch für den Gerichtshof nicht geboten, sich
mit diesen Fragen eingehender zu befassen.
Der Richter I. Instanz hat den von den Klägern
zu erbringenden Beweis nicht für erbracht angenommen
und die zweite Instanz ihm hierin beigepflichtet. Bei
Neue Folge. Band XII.