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bat der Gläubiger eln solches Kapital, je
nach selnem Stande, entweder bel dem Ober=
amt, oder bel der Orts. Obrigkeit, und zwar
namentlich zur Bestenrung anzuzeigen.
Bel den Zinszahlungen ist jedesmal zu be-
werken, für wesches Jabr die Stener ab-
gezegen werde, so daß i. B. bei den Zins-
zoblungen, welche im Laufe des Jahrs 182 1
gelelstet werden, gesetzt wird:
„mlt obgerechneter Kapital=
„, Steuer für das Eteot-Jahr-
„ 1327.“
Bel Kapitallen, welche erst noch dem
1. Jull 1820 bel Sffentlichen Kassen ange-
legt worden sind, ist die Steuer zwar glelch-
falls von den Zinszahlungen 1327 abzu-
zichen, in dlesem Falle aber zu bemerken,
daß die Steuer für das Etat-Jabr 1321.
abarzogen werde.
Bei den Steuer · Lieferungen; welche die
bsfenillchen Kassen machen, ikt sodann genau
jur unterschelden:
wie airl für das Etat= Jahr 193#
und
wie olel für das Etar-Jahr 3321
gellefert werde.
9. 4.
ts bfentliche Kafen snd zu betrachten:
Die Starts Kanpt-Ki# „
die Ale Rands und Dllcostions Kasse,
die Stzats Schulden. Zöblungs: Kasse,
die Ober Hof Kasse,
##le Krlegs-Kasse,
die Land, Gestütts-Kasse,
die Brand, Verslcherungs= Kasse,
die Walsen und Zuchthaus-Kassen,
die sämtlichen Kdnigl. Speciel Kassen,
die neuwürttembergischen Landschafts-
Kassen,
die Oberomtspflege, Kassen,
die Gemelnde Kassen,
dle Spital-Heillgen= und Stlftungs=
Kassen,
überb#aupt alle diejenlgen Kassen, welche
unter der Aufsicht von Staats: Behbrden
stehen.
Degegen sind die Rentemts-Kassen der
Setdesherrn und des ritterschaftlichen
Adel#, so wie die Hofbank und ausnahms-
weise auch die Spar-Kasse als Prloat-Kassen
anzuschen, und müssen also alle diejenigen
Steuerpflichtigen, welche bei diesen letztge-
nonnten Kassen Kapltallen strhen haben;
dlese Kapltalien, so wie ihre bei Prioaten
stehenden Kepitalien, je nach iyrem Stande,
entweder bel dem Oberem., oder bei der
Orts-Obrigkelt zur Besteurung anzelgen.
.6.
Die zur Klasse der Pridilegirten gebrigen?“
Sieuerpflichtigen werden von dem Oberamt“
zur Anjeige ihrer Kapitalien, unter Anbe=
traumung eines Termins von längstens vler-