gerichte Kirchheim geführten Unterfu-
chung gegen Jakob März, von Oeth=
lingen, wegen gefährlicher und mir blei-
bendem Nachthelle verbundener Miß-
handlung des Muͤllerknechts Johann Jaͤ-
ger, von Dettingen, neben Zuscheidung
seiner eigenen Arrest= Azungs= und
eines angemessenen Theils an den Unter-
suchungs= und Hellungs = Kosten, elne
sechsmonatliche Festungsstrofe;
9. gegen die bel dem Oberamtsgerichte
Ulm in Untersuchung gekommene Anna
Maria Bokstadt von da, wegen Ehe-
bruchs, längere Zeit fortgesetzten Vagl-
rens und Bettelns, afotischen Lebens
und ungebührlichen Betragens vor Ge-
richt, neben Zuscheidung eines angemes-
senen Theils der Untersuchungs-Kosten,
eine zehnwöchige Zuchthausstrafe zu
Merkgrbningen, und nachherige Ein-
sperrung in dem Zwangs-Arbeitshause
zu Ulm bis zu erprobter Besserung,
wenlgsiens aber auf die Dauer von drei
Monaten erkannt;
ro. Magdalena Auer, von Gutenberg,
wegen fünften Flelsches-Vergebens, über
die ihr unterm :7. Juni 1818 wegen
olerten Flelsches-Vergebens zuerkannte
olermonatliche Arbeitsstrafe in herr-
schaftlichen Geschäften, neben Zuschel-
dung der Untersuchungs-Kosten mit einer
weitern olermonatlichen Arbeits-
strafe in herrschaftlichen Geschäften be-
legt worden.
Am 18. Derember wurden ver,
urtheilt:
11. auf dle von dem Oberamtsgerichte
Goͤppingen geführte Untersuchung:
a) Catharlna Hösch, von Helningen,
wegen mehrerer thells großer gewerbs-
mäßig, tbells in Genossenschaft verüb-
ter Diebstähle, welche lihren ersten
Räckfall begründen, zu zweijähri-
ger Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg,
und nachheriger Einsperrung in dem
Zwangs · Arbeitshause zu Ulm bis ju
erprobter Besserung, wenigstens aber
auf sechs Monate;
b) Ursula Falch, von Ulm, wegen
großen Diebstahls und gewerbemößiger
Begünstigung von Diebstählen, zu
zebumonatlicher Suchthausstrafe zu
Markgröningen.
Zugleich wurden beide Inqulsieinnen zum
Schadens-Ersatze verurthellt, der Kesten-
punkt aber noch ausgesetzt;
12. der bel dem Oberamtsgerschte Wiblln-
gen in Untersuchung gekommene Jebann
Michael Geiger, von Huͤttishelm,
wegen zum drittenmal wiederbolter Land-
streicherei, neben Verfaͤllung in die
Kosten, zu einer Zwangs-Arbeitshaus-