sichten er auf die häuslsche Trzlehung zu
nehmen hat, welche Mittel ihm zu Gebote
stehen, und in welches Verhältuß er sein
Wlrken für die rellgibse Bildung selner
Schulkinder zu dem Wirken der Eltern
und der Gelstlichen zu stellen hat.
Was die vaterländischen Gesetze dem
Schullehrer für einen Wirkungs-Kreis In
bleser Hiosicht gestatten, ist in einem eige-
nen Paragraphen zusammen zu stellen,
wobel, außer der General-Schul-Berord=
nung, die Sypodal-Reserlpte vom 16. Ja-
nuar 1799 und 28. November 1809 vor-
zuͤglich zu beruͤcksichtigen sind. Aus diesen
Vorschriften ist dann der gesetzliche Wir-
kungs-Krels der Schullehrer für die rell-
gidse Bildung ihrer Schul-Jugend näher
zu bezeichnen und mit demjenigen Wirkungs-
Kreise zu verglelchen, der ihm nach der
vorangesandten Darstellung zugeschleden
werden sollte.
Den theoretischen Theil der Abhand=
lung wird am zoweckmäßigsten schlleßen,
das Gemählde elner wahrhaft christlichen
religibsen Schule, welches zugleich dar-
stellt, wie nicht blos der Religions-Umter=
richt, sondern jeder andere Lehr-Gegen-
stand, dle Schulzucht und die ganze Ein-
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richtung der Schule dlesem Gemählde zur
Grundlage dienen muß.
Der praäktische Tbell der Abhandlung
bat nlcht nur den religibsen Unterrichtsstoff
nach den Abstufungen der Schul-Klassen
zu zerlegen, die Lehrform zu bejeichnen
und Proben derselben zu llefern, sondern
auch in Beisplelen anschaulich zu machen,
wie andere Lehr-Gegenstände und disci-
plinarische Elnrichtungen zum Fbrdern der
religidsen Bilrung der Schulkinder benutzt
werden koͤnnen.
Die Abhandlungen muͤssen auf Jakobi
18:: unmittelbar an das Königl. Const-
storium eingeschickt werden. Der Verfas-
ser setzt elnen Denkspruch vor, und schrelbt
seinen Namen auf einen Zettel, welchen
er seinem Aufsatze verslegelt beilegt. Wes-
sen Handschrift bekannt ist, der hat seine
Abbandlung durch eline unbekannte Hend
schrelben zu lassen. Wer diese Formen und
obigen Termin ulcht beobachtet, hat keine
Beräcksichtigung selner Arbelt bei der Preis-
Austheilung anjusprechen.
S.utegart den 7. August 1831.
Griesinger.