Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

sichten er auf die häuslsche Trzlehung zu 
nehmen hat, welche Mittel ihm zu Gebote 
stehen, und in welches Verhältuß er sein 
Wlrken für die rellgibse Bildung selner 
Schulkinder zu dem Wirken der Eltern 
und der Gelstlichen zu stellen hat. 
Was die vaterländischen Gesetze dem 
Schullehrer für einen Wirkungs-Kreis In 
bleser Hiosicht gestatten, ist in einem eige- 
nen Paragraphen zusammen zu stellen, 
wobel, außer der General-Schul-Berord= 
nung, die Sypodal-Reserlpte vom 16. Ja- 
nuar 1799 und 28. November 1809 vor- 
zuͤglich zu beruͤcksichtigen sind. Aus diesen 
Vorschriften ist dann der gesetzliche Wir- 
kungs-Krels der Schullehrer für die rell- 
gidse Bildung ihrer Schul-Jugend näher 
zu bezeichnen und mit demjenigen Wirkungs- 
Kreise zu verglelchen, der ihm nach der 
vorangesandten Darstellung zugeschleden 
werden sollte. 
Den theoretischen Theil der Abhand= 
lung wird am zoweckmäßigsten schlleßen, 
das Gemählde elner wahrhaft christlichen 
religibsen Schule, welches zugleich dar- 
stellt, wie nicht blos der Religions-Umter= 
richt, sondern jeder andere Lehr-Gegen- 
stand, dle Schulzucht und die ganze Ein- 
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richtung der Schule dlesem Gemählde zur 
Grundlage dienen muß. 
Der praäktische Tbell der Abhandlung 
bat nlcht nur den religibsen Unterrichtsstoff 
nach den Abstufungen der Schul-Klassen 
zu zerlegen, die Lehrform zu bejeichnen 
und Proben derselben zu llefern, sondern 
auch in Beisplelen anschaulich zu machen, 
wie andere Lehr-Gegenstände und disci- 
plinarische Elnrichtungen zum Fbrdern der 
religidsen Bilrung der Schulkinder benutzt 
werden koͤnnen. 
Die Abhandlungen muͤssen auf Jakobi 
18:: unmittelbar an das Königl. Const- 
storium eingeschickt werden. Der Verfas- 
ser setzt elnen Denkspruch vor, und schrelbt 
seinen Namen auf einen Zettel, welchen 
er seinem Aufsatze verslegelt beilegt. Wes- 
sen Handschrift bekannt ist, der hat seine 
Abbandlung durch eline unbekannte Hend 
schrelben zu lassen. Wer diese Formen und 
obigen Termin ulcht beobachtet, hat keine 
Beräcksichtigung selner Arbelt bei der Preis- 
Austheilung anjusprechen. 
S.utegart den 7. August 1831. 
Griesinger.
	        
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