Am 16. Juli wurde:
#5. der zu Stangart in Untersuchung ge-
kommene Johonn Georg Stleger,
Weingaͤrtner zu Bothnang, wegen elnes
mittelst Einbruchs vcruͤbten Diebstahls
und eines Betrugs, neben dem Kosten-
und Schadens- Ersatze mit fuͤnfme-
natlicher Festungtstrafe belegt.
Am Z3o. Juli wurde:
-a7. der Rechts -Candidat Georg Gustar
Mayer, von Neuensteln, Oberamis
Oehringen, vormaliger Oberamts= und
Kameralamts = Gehülfe zu Reckarsulm
und Kochendorf, wegen vielfacher in sei-
nen Dilenst-Werhältnissen lange fortge-
seeter, gewerbsmäßig getriebener ausge-
zelchneter Betrügereien und Unterschla-
gungen, ferner wegen elgenmächtiger Er,
hebung von Reise-Kosten und Diäten
in einem übermäßigen Betrag, oielfälil-
ger anderer Elgenmcchtigkelten und An-
moßungen, und fahrläßiger Besorgung
der ihm anvertrauten Geschäffe, unter
Elnrechnung elnes Thells seines erstan-
denen Arrests, iu zweidbeleer mit
Räcksicht auf seine geschwächte Leibes-
Beschaffenheit zu erstehender Festungs-
strafe verurtheilt, und zu Bekleidung el-
nes bffentlichen Amtes für unfäbig er-
rlärt; auch wurde in Ansehung des Ko-
sten= und Schadens= Ersotzes das Ge
elgnete verfägt.
Am 3:. Jull wurden veru#,
thellt:
ELIIIIIIIV
ningen, wegen bebarrrlicher Verläng=
nung ihrer Schwoangerschaft, büa sleln
Gebäbrens und Verheimlichung des
Lelchnams ihres Klindes, neben der Ver-
bindlichkelt zu Bezahlung ihrer Arrest,
Untersuchungs= und Vertheidizungs-
Kosten, zu ein jähriger Zuchihaus-
strafe;
9. Sophie Friedrike Mänch, von Kicch-
belm, Ober#emts Beslghelm, wegen wie-
derholter Unzucht in der Restdenzstatt
kudolgeburg, sodann wegen gewerbs-
mäßlg getriebener Unzucht und wegen
Vaglrens, neben Begzohlung ihrer Heft
und Untersuchungs-Kesten zu olerzehm
monatlicher Juchthausstrafe und nach-
herlger Einschließung Iin eln Zwang!-
Arbeltshaus bis zu erprebter Besserurt
jedech wenigstens auf sieben Monate;
30. Gettlieb Reidhardt, Wekißgerter
und Gemeinderath zu Bönnighelm, Ober-
amts Besighelm, wegen eines greßen
Diebstahls, dessen er für überwlelen an-
genommen wurde, neben Entsetzung ven
seiner Gemeinde-Rathsstelle und Unföhlg