Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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ber Jo jurien gegen dffentliche im Dienste 
bearisfene Beamte, neben der Verbind= 
lichkeit zum Ersatze seiner Verbaft= und 
mtlicher Untersuchungs-Kosten, zu oler- 
monatlicher Festungs-Arbeltsstrafe, 
und nachheriger wenigstens dreimonat-- 
licher Eioschließung in ein Zwangs- Ar- 
beitshaus; 
. Gottlieb Ralth, von Kalh, Oberamn###s 
Herrenberg, wegen wiederbelter Dieb- 
Ktahls-Vergehen, neben der Werbladlich= 
kelt zum Ersate den Schadens, so wie 
der Verhaft= und Untersuchungs-Kosten, 
zu neunmongtlicher Festungs= Ar- 
beltestrafe, unter Vorbehalt eines Straf- 
zulatzer für den Fall, daoß durch die 
angcordneten welteren Nachforschungen 
eine erhdhie Strafbarkelt erhoben werden 
sollie. 
An demselben Tage ist ferner: 
5. auf die zu Reullingen stattgehabte Unter- 
suchung der dortige Oberamts = Aktuar 
August Friedrich Hartranft, von Böb- 
lingen, wegen fortgesebter zu einer be- 
deutenden Summe angewachsener Unter- 
schlagung Iffentlicher, selner omitlichen 
Verwahrung anvertrauter Gelder, und 
der zu diesem Zwecke verübten Fälschung 
der ven ihm gefertigten Tar-Berzelch- 
nisse, welcher Vergehen derselbe für über- 
führt angenommen wurde, darn wegen 
7. 
des fu Anfang der Untersachung ge- 
machten Versuchs, den mit gel. chenem 
Gelde heimlich geleiste:en ibeilweisen Er- 
satz, beiruͤglih fuͤr elnen aͤliern Kossen- 
Vorrath auszugeben, nebsa Entse zung 
von seinem Amte, und Unféhig- 
kelte-Erkláruns zu jeder hffe #lichen 
Anst-llung, zu zweljähriger Festungs- 
strafe mit angemessener Beschäfelgung, 
und zum Ersaotze des Unterschlatzenen, # 
wie zu Erstotlung seiner Arrest-Azungs= 
und smilicher Untersuchunge-Kosten ver- 
urtheilt worken. 
Am 9. Jull wurde: 
. auf die zu Tuttlingen stattgehabte Ua- 
tersuchung zwar der gegen die Wie#twe 
Anna Maria Wenger, von Gunalugen, 
erhebene Verdacht eines verübten oder 
wenigstens verschuldeten Kin mords als 
unerwlesen für beruhend erkannt, dieselbe 
jedoch wegen ECbebruchs, mebrfacher 
Unzucht-Verachen, Verlugnung ihrer 
Schwangerschaft, bülflofer Geburt und 
WVerbergung Ires mil Ted abgegangenen 
Kindes, zu ein jäbriger Zuchtbaus- 
strafe und zum Ersatz ihrer Verhaft- so 
wie sämtlicher Untersuchungs Kesten ver- 
urthellt. 
Am 13. Juli ist: 
Johanna Abt, von Alt -Oberndo#f: 
Oberämis Oberndorf, wegen wiederholten
	        
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