Contents : Bismarck´s Glaube.

Die  Universitäten.  119

schlimme.  Die  gute  ist  vollkommene  Gleichheit  der  Studirenden  unter  sich,  und
reges  Ehrgefühl  (zuweilen  freilich  irregehend  und  sehr  jugendlich)  ;  die  schlimme
aber  theils  rolier,  theils  kindischer  Missbrauch  des  Duells  und  Kneipenleben.

Bezahlung  für  die  Aufnahme  in  eine  Universität  findet  nicht  statt
(etwa  mit  Ausnahme  einer  unbedeutenden  Immatriculationsgebühr)  ;  ebenso  ist
die  Benützung  der  Sammlungen  u.  s.  w.  frei.  Dagegen  wird  für  die  einzelne
  Vorlesung,  und  zwar  dem  Lehrer  selbst,  ein  mässiges  Honorar  von
dem  Zuhörer  entrichtet,  welches  die  Gewohnheit  nach  Fach  und  Ort  bestimmt,
  das  aber  im  Ganzen  auf  allen  Universitäten  sehr  gleichförmig  ist.
Sehr  besuchte  Vorlesungen  gewähren  dadurch  ein  bedeutendes  Einkommen,
welches  zusammen  mit  dem  festen  Gehalte  aus  der  Universitätskasse  die
Bezüge  der  mittleren  und  selbst  der  höheren  sonstigen  Beamten  sehr  übersteigen
  kann.  Zuweilen  finden  allerdings  auch  unbezahlte,  sog.  öffentliche,
Voriesungen  statt,  freiwillig  oder  als  Vorschrift;  allein  sie  kommen  nach
Zahl  und  Stoff  wenig  in  Betracht,  und  jeden  Falles  sind  die  eigentlichen
Fachvorlesungen  zu  honoriren.

2.  Aufgabe.

a.  Die  Universität  ist  dazu  bestimmt,  mündlichen  und  vollständigen
öffentlichen  Unterricht  zu  ertheilen  a)  in  allgemein  bildenden  Wissenschaften,
  und  b)  in  den  herkömmlichen  Fachwissenschaften;  wo  persönliche
Uebung  und  eigenes  Arbeiten  mit  Apparaten  nothwendig  ist,  Bereitstellung
  solcher.  Um  dieses  aber  immer  in  Uebersicht  und  Ordnung  zu  erhalten,
  sind  sämmtliche  zu  lehrende  Fächer  iu  einen  traditionellen,  wenn
auch  nicht  ganz  logisch  richtigen  Organismus  gebracht.  Die  allgemeinen
auf  den  deutschen  Universitäten  gelelirten  Wissenschaften  zerfallen  in  vier
Kategorieen:  Philologie  in  höherem  Style  (in  der  Hauptsache  klassische,
neuerdings  aber  auclı  immer  mehr  orientalische  und  nenere  Sprachen);  —
Philosophie  und  zwar  sowohl  Geschichte  als  Lehre;  —  politische  Geschichte
und  ihre  Halfs-  und  Nebenfächer;  —  Mathematik  und  Naturwissenschaften,
also  Physik,  Cliemie,  Astronomie,  Butanik,  Zoologie,  vergleichende  Anatomie,
  Geognosie,  Mineralogie.  Diese  letzteren  \issenszweige  sind  seit
längerer  Zeit  in  beständigem  Zunchmen  begriffen  theils  durch  Einreihen
neuer  Fächer,  tbeils  durch  Spalten  der  alten.  Die  Fachwissenschaften  aber
sind  von  Alters  her:  Theologie,  Rechtswissenschaft,  Heilkunde.  Nur  auf
einigen  Universitäten  sind  die  Staatswissenschaften  zur  Bildung  für  Verwaltungsbeamte
  abgesondert  theils  aus  den  allgemeinen  Fächern,  theils
aus  der  Rechtswissenschaft.  Noch  seltener  ist  die  Bildung  einer  eigenen,
einer  Seits  der  Heilkunde,  anderer  Seits  den  allgemeinen  Wissenschaften
entnommenen,  Abtheilung  für  Naturwissenschaften.  Die  Theologie  ist  natürlich
  nach  der  vorherrschenden  Confession  verschieden;  daher  katholische
und  protestantische  Universitäten.  Nur  zwei  sind  paritätisch,  d.  h.  lehren