S. 452 elngeruͤckte) Erkenntniß abgeͤn-
dert, und die Rekurrentin wegen Ehe-
bruchs, Verletzung des Handgelübdes,
falscher Angaben bei der Vermp#ens-=
Untersuchung und theils vollbrachten,
shells versuchten greßen Betrugs durch
Unterschlagung, ju einer achtmonat-
lichen Zuchthausstrafe und zum Ersaetz
des Unterschlagenen, ibrer Arrest= und
Azungs-Kosten und 7 der Untersuchungs-
Kosten, wie auch der Kosten zweiter In-
stanz verurthellt;
1. In der Rekurssoche des Oelaglus
Schmid zu Abhldorf das von dem Cri-
minel = Senate den Königl. Gerichtspofs
n Tüblagen, unter dem 3. Jull d. J.
gefällte (in das Staats= und Reglerungs-
Blatt Nro. 62. S. 614 eingeruͤckte)
Erken###sß abgeändert, und Rekurrent
wegen versuchten Dlebstohls, der als
vollendet im rechtlichen Sinne der olerte
gewesen wäre, sedann wegen wlederholten
Vagleens, welches Verbrechens und
Vergehens er für lberwlesen angenom-
men wurde zu ein jähriger Zucht-
Hpausstrafeund zu nachberl#ger Elaschlletzung
in ein Zwangs-Arbelishaus ble zu er-
probter Besserung, und wenigstens auf
die Dauer von einem Jabre, so wie
zu Tragung der in belden Instanzen er-
laufenen Untersuchungs- Kosten verurt
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tbeilt, der Verdacht einen im Verlanfe
der Untersuchung von ihm einbekannten,
nachher widerrufenen großen Beirugt
aber in Ermanglung besserer Begelß
auf sich beruhen gelassen.
Den 7. August wurde:
5. In der Rekurssache der wegen elnes
zwar klelgen und elnfachen, aber dritten
Diebstahls und wegen wlederholten Beb
telns in Mntersuchung gekommenen Anns
Barbara Jäger, von Oethlingen, das
von dem Crimlnal-= Senate deß Khnigl.
Gerichtahofs in Ulm unter dem 33. Jull
d. J. gefällte (in das Staats, und Re-
glerungs-Blatt Mre. 63. S. 6531 ein
gerückte) Straf-Erkenntulß selnem gam,
zen Umfange nach bestärigt, und Rekur-
reneln in die Kosten der zweiten Instarj
verurtheilt;
4. in der Rekurssache des wegen thellt
attentirter, theile vollbrachter Wildereh,
se wie wegen Anschlagens mit einem
geladenen Gewehr auf einen Forstbe-
dienten, in Untersuchung gekommenen
Carl Hammer, von Ochsenberg, de-
von dem Criminal-Senate des Königl.
Gerlchtshofs in Ellwangen, unter dem
19. Mal d. J. gefällte (in das Stauks“
und Regierungs-Blan Nr. 46. S. 445
eingerückte) Straf= Erkenneniß unker
Verurahellung des Rekurrenten # d#t