Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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TI. Geeichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) ErimIinal-Senet. 
Am 2. August wurde: 
1. der zu Tübingen in Untersuchung ge- 
kommene Apothekergehülfe Carl Nepomuk 
Manz, aus Dinkelsbühl im Kdnigreich 
Balern, wegen zweler im rechllichen 
Sinne zwar klelner und erster Diebstäöhle, 
welche aber im Gesamtbetrage die zum 
Begriffe eines greßen Dlebstahls erfor- 
derliche Summe überstelgen, mit Ein- 
rechnung eines Scortatlons-Vergebens, 
neben Verurthellung in selne Verhaft- 
und (ämtliche Untersuchungs-Kesten, zu 
drei= und einhalbmonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt, und 
fär den Fall, daß sich durch die angeord- 
nete fernere Untersuchung elne weitere 
Verschuldung ergeben sellte, ein Straf- 
zusatz vorbehalten, auch zuglelch die Aus- 
weisung aus den Khnigl. Staaten nach 
erstandener Strafe angeordnet; 
2. Matthäus Schrägle, Bäcker zu Suls, 
wegen Fälschung elner Prioat-Urkunde 
und dawit beabsichtigten Betruss, sodann 
wegen grober Verldumdung seiner Cbe- 
frau, so wie wegen grober Verläumdung 
des lhm vorgesetzten Dekans, auch wegen 
mehrerer anderer grundloser Bezüchte zu 
„lermonatlicher Festungs= Arbeits- 
* 
strafe, so wie zu Bezahlung smtlicker 
Untersuchungs-Kosten verurthellt. 
Llm 5. August ist: 
der zu Herrenberg in Untersuchung ge- 
kommene Andreas Rudolf, von Nens 
fürstenbätte, Oberamts Backnang, nezen 
großen Betrugs und wegen elnlger kleiner 
Diebstähle, neben der Verbladlichkelt # 
Erstattung seiner Arrest= und der blf- 
tigen Umersuchungs -Kosten mit viet- 
monatlicher Festungs = Arbeitsstrase 
belegt worden, unter Vorbehalt eine 
Serafzusatzes für den Fall, daß der ven 
Rudelf nach selnem elgenen Geständniß 
tin Gmünd veräbte Diebstahl bestuͤllgt 
werden sollte. 
Am 10. August wurde: 
4. auf die zu Horb stattgehabte Unterst, 
chung: 
a) Jobannes Appenzeller, von küfen 
bardt, Oberamts Calw, wegen ehebre 
cherlschen Conkublnats, Vaglrens und 
Bettelus, zu sechsmonatlicher F# 
ftungs-Arbeltsstrafe, und 
b) Derothee Krimmer, von Nöthenbach, 
Oberamts Calw, wegen gleicher Ver- 
gehen, zu fünfmonatlicher Zucht- 
ausstrafe verurthellt, und jerem diesct
	        
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