Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro. 81. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Montag den 29. Oktober 16 „. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Ver fügungen der Departements. 
Des Justiz-Departemente. 
Die in dem Monat September 1821 von den Gerichrshbfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monar September find von fämtlichen Gerichtshkfen des Ki- 
algrelchs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wird, daoß nur selche Urtbelle der Criminal-Gerlichts-Stellen in das Staats= und 
Reglerungs-Blat ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freibeits= Strefe erkennt, oder die Dienst= Enrfernung eines Staats= oder Commun= 
Dieners verfägt wird. 
A) Obertribunal., 
7. Crimingl-Senat. 
Den 4. September wurde: des Knsgl. Gerschtsbofs für den Douan= 
1. in der Rekurdsache des Nicolaus Durst, Krels unterm 219. Juli d. J. wegen Fäl- 
von Ulm, das von dem Crlmmal-Senat schung und Conkubinats wlder ihn gefällte
	        
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