Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

II. 
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Verfägungen der Departementt. 
4.) Des Departements des Innern: 
Des Khnigl. katßo 
lischen Kircheuratb##. 
Bekanntmachung, den Interkalarfonds der katholischen Kirchenstellen des Kdnigreichs betressend. 
I. Entstehung des Fonds urd Zwecke 
desselben. 
Schon im Jahre 1808 hat der katholi- 
sche Kirchenrath für nbepig und zweckmäßig 
gefunden, in der Pfründ-Verwaltung der 
in Erledlgung kommenden katholischen Kir- 
chenstellen des Königreichs eine gleichfbr= 
mige Ordnung einzufähren, und aus den 
während der Erledigungszeit übrig bleiben- 
den (Interkaler-) Gefällen derselben einen 
besendern Fonds für #außererdentliche katho= 
—m- Ausgaben auf die unterm 
zo. December zhoß erfolste Zusiimmung 
der hbhern Staatsbehörde zu bilden. 
II. Quellen der Einnahme. 
Wenga eine katholische Kirchenstelle, Pfar- 
rei oder Kaplanei, erledigt wird, so fließt 
nach der Kirchenverfassung das Elnkommen 
derselben ununterbrechen fort. 
Allein eben dle Kicchensaßungen räumen 
einen vlermonatlichen Termin zur Wieder= 
besetzung eln; die Ober= und dekanatamil 
chen Berlchte über die Verhälenisse, Oblie= 
genhelten, Einnahmen und Ausgaben der 
Stelle, so wie die Verbesserungs-Vorschlige 
mässen abgewartet werden; auch ist et zwec- 
mäßig und billig, den besonderen Bea# 
bern um dlese Klrchenstelle Hinlänglice 
Zelt zu lassen. Es erglebt sich alse uch- 
rend der Erledigung nach Abzug der Ver- 
wesers-Gebähren eln Ueberschuß an de 
Hfränd-Elnkommen, Interkalar= Gefs#e. 
Dlese fallen in den ersten 30 Tagen den 
Dekan (Dekanar-Monat) welcher als sol— 
cher weder von der Kirche noch vom Sto#r 
hte eine Besoldung erhält, für seine Geschifte 
mu; dle weiteren ble zum Tage der Wie 
derbesetzung fließen sodann in den allgemei 
nen Interkalarfonds der kathollschen Kir 
chenstellen des Knigreichs. Blelbt elne 
Kiechenstelle länger als drei ble vier Me- 
nate erledlget, so Ist es die Folge einet 
Hindernisses; nle aber geschleht es ln des 
Absicht, den Interkalarfonds zu berelchern.
	        
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