sehr fühlbare East ist nun den Gemeinden,
Soltélern, Gutsbesltzern, selbst der Staats=
Kosse durch den Jaterkalarfonds abgenom-
men, und die Geistlichen sehen ihr Loos so-
wohl in Aufbringung eines Tischtlrelgebers,
als auf den etwalgen Unglücksfoll, da#on
wirklich Gebrauch machen zu mässen, sehr
verbessert. Es versteht sich übrlgens, daß
diese Ausgaben von den betreffenden Gelst-
lichen, wenn er zu Vermögen kommt, oder
aus seiner Verlassenschaft ersezt werden
müssen.
d) Zu den Kosten der nothwendigen aufßerordent-
lichen Vikarien.
Wenn ein Pfarrer für längere Zelt außer
Stand kommt, selne Obllegenhelten zu er-
fällen, und eines Blkars nothwendig bedarf,
auch das zu Haltung desselben erforderliche
Einkommen niche hat, und niche wobl ver-
setzt werden kann, so wird ihm aus dem
Interkalarfonds eln Beltrag gegeben.
Elnen besondern Worthell gewährt der
Interkalarfonds den Pfarrern und Kaplä-
nen, welche wegen einer außerordentlichen
Ausgabe für ühre Kirchenstelle eln Prool-
sorium ju übernehmen haben; indem sie
allda eben so lelcht das Anlehen bekommen,
als die thellweise Abzahlung machen kön-
neu.
820
IV. Verwaltung und Rechnungs-
Ablegung.
Der betreffende Landkapltels-Kammere
führe über jede erledlgte Kirchenstelle unter
der Controle des Dekans dle Verwahung,
tpells nach den ergangenen besonderen Ve-
schrifeen vom 24. November 1810, 26. de-
bruar, 30. März und 4. Aprll 13:1, #.
Januar und 20. Juni 1312, 1. und 22.
Aprll 1813, 13. April 1815, 0. JanunB,
23. Februar und 9. August 1816, 19.38
bruar 1319, 15. Januar und 11. Ar#u
182o, thells nach den JInstruktionen, welce
von den Kirchenpfrändnern, auch von den
Stiftungs-Pflegern zu beobachten slnd. Ri
dem Ende des Rechnungs jahrd. schidt de
Kammerer die Rechnung same Beleg#
durch das Dekanat an den kothollschen Ku-
chenrath elm. Sier wird ste von dem am-
gestellten Reolsor geprüft, und vom Collegb
abgehrer. Mie dem Abbör= Negeß erzt
kusleich die vom Neolsor gemachte Ver-
tbeilung des Hfründ, Elnkommene (Deko-
ratlon, Abkurung) zwischen dem obgekem,
menen Kirchenpfruͤndner, dem Deknn (l
oben) dem Interkalarfonds, und dem nach
folgenden Kirchenpfründner, nach Taze-,
Erglebt sich keln Aastand, so wird dle Ab
kurung vom Lvandkapliels= Kommerer ur
kundlich vollzogen, und die zum Interkle
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