Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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lI. Verfügungen dee Departementts. 
A.) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Der Referendär zweiter Classe (Regle= 
runge-Blatt von 1821. S. 18) August 
fäfflin, von Rosenfeld, ist nach erstan- 
dener zweiter Dienst- Prüfung als zum 
Richteramt und zur Adookatur befähigt er- 
kannt, und hlernach in das Verzelchulß der 
Referendäre erster Classe eingerragen ne#n- 
den. 
Scuttgar den 36. November 18#1 
Maueler. 
:8.) Des Departements des Innern: 
1. des Ministerium des Innern. 
-a) Die Einsendung der Genod'armeric-Kosten-Verzeichnisse betreffend. 
Durch die Verordnung vom 9. Juli 
d. J. (Staats= und Reglerungs Blatt 
Nre. —) die Bezablung der Loͤhnung und 
Verpflegungs-Gelder an die Gened armerie 
betreffend, ist den Amtspflegen der Auf- 
urag ertheilt worden, die olerteljährigen 
Verzeschnisse der Gensd'armerie= Kosten je 
spaͤtestens olerjehn Tage nach der Verfall- 
zeit an das Revisorat des Ministerium des 
Inneen elnzusenden. 
Dilser Anordnung ungeachtet sind meh- 
rere Amtspflegen mie den am 3o. Septem- 
ber d. J. verfallenen Verzeichnissen jetzt 
noch im Räckstande. Indem daher diesel- 
ben zur unverzüglichen Einsendunz re 
letztern erinnert werden, sleht man sich #“ 
gleich veranlaßt, die pünkilichere Einsendr#g 
dleser Verzeichyisse für die Zukunft wiede 
holt einzuschaͤrfen. 
Uebrigens sind die Forderungen für k 
selt dem 1. Jull d. J. abgegebenen Feuraze 
NRatlonen in diese Verzelchnisse ulcht urf 
zunehmen, indem wegen der dlesfollsges 
Emtsschädigung elne besondere Verfügung 
demnächst erfolgen wird. 
Stuctgart den :6. November 1371. 
Schmidllu.
	        
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