Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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übung elnes western klelnen Diebstahls, 
und elner Amotlon, wegen wlederboltem 
Wegleens, und unzächilgen Umgange. 
mit Belstler, Verletzung des Handge- 
lüdes, Annahme gestohlener Waaren 
als Geschenke und Angabe elnes fal- 
schen Namens, zu achtmonatllcher- 
Juchthousstrafe zu tudwigsburg mit 
Abschted, neben Ersatz des Schadens, 
unter solidarischer Verbindlichkelt und. 
Jehlung ibrer Arrest= Azungs= und 3#. 
der Untersachungs.-Kosten verurtheilt. 
Den 6. NRovember wurde: 
a. in der vor dem Oberamtsgerichte Ne- 
resbelm verhandelten Untersuchung wider- 
Johannes Herdeg, verbeiratheten Zim- 
mergesellen von Kerkingen, erkannt, daß 
verselbe wegen Wldersetzlichkelt gegen ei- 
nen Forst. Officlanten und dabei verschul- 
deter Tödtung desselben, so wie wegen 
wiederholter Wilderei, und ersten kleinen. 
qualisicirten Diebstahls in Beräcksichi- 
gung der sehr verminderten Zurechnungs- 
Föbigkeit und anderer verliegender Mll### 
derungsgründe, neben Bezahlung selner 
Arrest= Azungs= Vertheldlgungs-Hell- 
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, so- 
wie neben Ersatz alles Schadens, über 
den erstandenen Arrest, wovon ihm ein: 
Dbell als Strafe anzurechnen, noch zur 
lerjéheiger Zuchthausstrafe in. Got- 
tesgell verurthellt seym soll, wobel zu- 
oleich verorknet wurde, daß derselbe wess 
gen seiner in einer angebernen Melan- 
cholle liegenden Gefährlichkeit, nach er- 
standener Strafe unter besendere- orispo- 
lizelliche Aufücht zu stellen sey. 
Am 8. November wurde: 
J. in der von dem Oberamssgerichte Ell- 
wongen verbandelten Umersuchung The- 
rese Hehn, von Kbüssingen, wegen wle- 
verholten Vaglrens und Bettelns, unter 
Zuscheidung der Arrest= und Unterfu- 
chungs = Kosten zu olermonatlicher- 
Zwangs= Ardeitahauestrase mit Will- 
komm verurthellt. 
An demselben Tage wurde: 
4. in der von dem Oberomtsgerichte Gmünd- 
gefährten Untersuchungssache: 
a)Johann Bender, von Unterbdbingen, 
eines wiederholten Conkubinats für über- 
wiesen angenommen, und desbalb zu 
olermonatlicher Festungsstrafe, und 
b) Barbare Ruef, von Untergröningen“ 
wegen glelichen Vergehens, Vagirens# 
und Beitelns, außer der berelts unterm 
19. Moal d. J. gegen sie ausgesprochenem 
jehnwöchigen Zuchtbausstrofe in Mark- 
orbningen, zu einem Strafzusotz vom 
weltern vier Wochen veruntbellt, auch 
wurde beiden dle. Hölfte der Untersu- 
( .
	        
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