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übung elnes western klelnen Diebstahls,
und elner Amotlon, wegen wlederboltem
Wegleens, und unzächilgen Umgange.
mit Belstler, Verletzung des Handge-
lüdes, Annahme gestohlener Waaren
als Geschenke und Angabe elnes fal-
schen Namens, zu achtmonatllcher-
Juchthousstrafe zu tudwigsburg mit
Abschted, neben Ersatz des Schadens,
unter solidarischer Verbindlichkelt und.
Jehlung ibrer Arrest= Azungs= und 3#.
der Untersachungs.-Kosten verurtheilt.
Den 6. NRovember wurde:
a. in der vor dem Oberamtsgerichte Ne-
resbelm verhandelten Untersuchung wider-
Johannes Herdeg, verbeiratheten Zim-
mergesellen von Kerkingen, erkannt, daß
verselbe wegen Wldersetzlichkelt gegen ei-
nen Forst. Officlanten und dabei verschul-
deter Tödtung desselben, so wie wegen
wiederholter Wilderei, und ersten kleinen.
qualisicirten Diebstahls in Beräcksichi-
gung der sehr verminderten Zurechnungs-
Föbigkeit und anderer verliegender Mll###
derungsgründe, neben Bezahlung selner
Arrest= Azungs= Vertheldlgungs-Hell-
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, so-
wie neben Ersatz alles Schadens, über
den erstandenen Arrest, wovon ihm ein:
Dbell als Strafe anzurechnen, noch zur
lerjéheiger Zuchthausstrafe in. Got-
tesgell verurthellt seym soll, wobel zu-
oleich verorknet wurde, daß derselbe wess
gen seiner in einer angebernen Melan-
cholle liegenden Gefährlichkeit, nach er-
standener Strafe unter besendere- orispo-
lizelliche Aufücht zu stellen sey.
Am 8. November wurde:
J. in der von dem Oberamssgerichte Ell-
wongen verbandelten Umersuchung The-
rese Hehn, von Kbüssingen, wegen wle-
verholten Vaglrens und Bettelns, unter
Zuscheidung der Arrest= und Unterfu-
chungs = Kosten zu olermonatlicher-
Zwangs= Ardeitahauestrase mit Will-
komm verurthellt.
An demselben Tage wurde:
4. in der von dem Oberomtsgerichte Gmünd-
gefährten Untersuchungssache:
a)Johann Bender, von Unterbdbingen,
eines wiederholten Conkubinats für über-
wiesen angenommen, und desbalb zu
olermonatlicher Festungsstrafe, und
b) Barbare Ruef, von Untergröningen“
wegen glelichen Vergehens, Vagirens#
und Beitelns, außer der berelts unterm
19. Moal d. J. gegen sie ausgesprochenem
jehnwöchigen Zuchtbausstrofe in Mark-
orbningen, zu einem Strafzusotz vom
weltern vier Wochen veruntbellt, auch
wurde beiden dle. Hölfte der Untersu-
( .