Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

EIIIEIIEIIITT 
gen mehrerer theils unter erschweren- 
den Umstaͤnden veruͤbter, theils elnfa- 
cher klelner Dlebstähle, ferner wegen 
Diebstahls-Versuchs, und Funddlebstahls, 
und endlich wegen hartnäckigen Läugnens 
vor Gericht, neben dem Kosten= und 
Schadens-Erson, zu achtmonatllcher 
Festungsstrafez 
11. auf den Grund der von dem Ober- 
amte Wiblinpen gelöhrten Untersuchung, 
Alois Wilhelm, von Achstetten, wegen 
wiederbolter Landstrelcherel und Bestelns, 
neben Zuscheldung der Untersuchungs Ko- 
sten, zu fünfmenatlicher Einsperrung 
in dem Zwangs-Arbeltshause zu Ulm. 
Am 236. November wurden ver- 
urtbeilt: 
12. der bei dem Oberamtsgerichm Tettnang 
in Untersuchung gekommene Jeh. Bla- 
ser, von Schnaidt, wegen zweler klei- 
ner einfacher Diebstähle, welche dessen 
dritten Diebstahl im rechtlichen Sinne 
ausmachen, neben Verfällung in einen 
angemessenen Thell der Kesten, und in 
den Ersatz des gestifteten Schadens, zu 
sechsmonatlicher Festungestrafe, und 
nachheriger Einsperrung in dem Zwangs- 
Arbeltshause zu Ulm, ble zu erprobter 
Besserung, wenlgstens aber auf die Dauer 
von drei Monaken; 
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13. Barbare Grundgeler, von Emers- 
aker, Kbulgl. Balrischen Landgerschts 
Wertingen, welche bel dem Okeramtege- 
gerichte Ravensburg In Untersuchung 
kam, wegen verbotswlorlgen Wlederein= 
tritts in das Kheigreich, wiederholter 
VLandstrelcherel, und frecher ügen vor 
Gerlcht, neben Zuscheldung sämtllcher 
Kosten, zu fünfmonatlicher Zucht, 
bausstrase zu Ludwigsburg nebst Ab- 
schied, und nachberiger wiederbolter Aus- 
welfung aus dem Kdnigrelche, unter An- 
drohung geschärfter Ahndung auf den 
Wiederbetretungefall; 
1. die bel dem Oberamtsgerichte Ulm in 
Untersuchung gekommene Regine Kölle 
von da, wegen wiederhelten liederlichen 
Cebens und gewerbsmäßiger Unzucht, mas 
bei derselben nun den fünften Räckfall 
in dleses Vergeben begründet, neben 
Verfällung in sämtliche Untessuchungs- 
Kesten, zu slebenmonatlicher Zucht- 
bausstrafe in Ludwigsburg mit Will- 
omm und nachberlger Einsperrung in 
dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bie 
zu erprebter Besserung, aber wenigstens 
auf die Dauer von sechs Menaten; 
zugleich wurde verordnes, daß dlese In- 
qulsitln nach ihrer Entlassung aus dem 
Swangs-Arbeltshause unter strenge poli, 
zeiliche Aufsicht gestellt werden soll.
	        
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