lurch Verhelmlichung eines Commun-
bolz · Erloͤses und Verwenduns dessel-
len, so wie eines der Commun von der
Amspfsege geleisteten Chausseée= Bau:
kosten= Ersatzes zu ungesetzmäßigen Aus-
gaben, verbunden mit Fälschung des.
Flecken= Protokolls „, södann wegen be-
tüglicher Verrechnung eines fälschlich
übersetzten Baukosten-Zettels und Ver-
wendung, des Mehrbetrags zu unpesslr-
lichen Zechen, ferner wegen elgenmäch-
tig ohne Abstreich, und unvorslchtig ab-
geschlossenen Mauer-Bauakkords für-
Rechnung der Commun, neben dem Er-
satze des der letztern verursachten Scha-
dens samt Zinsen, unter salidarischerr
Verbindlichkelt, von selnem Amte ent-
sezt, zu jeder dfffentlichen Stelle für-
unf äblg. erklärt, und mit fünf-
wmöbchiger Zuchthauestrafe belegt, auch,
in. 4 der Untersuchungs-Kosten verur-
theiltz.
b) der resignirte. Bürgermeister Jakob#
Lleb, vom Bempflingen, wegen derr
sub a bezeichneten,, lihm mit selnem vor-
genannten Mitschuldigen Kühfneß in Ge-
nossenschaft zur Last fallenden Vergehen,
dann aber wegem unerdentlicher Rech-
nungsfährung und dadurch, verschuldetem
bedeutenden Kassenrests, unter gleicher
solidarischer Verbindlichkelt zum Ersatze
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der der Commun-Kasse durch Verhelm-
lichung entzogener Gelder, allelniger Ver-
bludlichkelt zur Erstattung des ihm gesoge-
nen Rechnungs-Remanets samt Zinsen
vom Tage der Liquldatson, so wle von
4 an den Untersachungs-Kosten, neben
Entsetzung vom Amte, und Unfählg=
kelts-Erklárung zu jeder bffentlichen
Stelle, zu zwesmonatllcher Zucht-
hausstrafe verüurthellr.
An demselben Tage istr
4- Anton Häberle, von Rottenburg,
wegen dritten Diebstahls und wlederhol-
ten. Vagirens, neben der Verbindlich=
kelt zum Ersatze des verursachten Scha-
dend, so wie zu Erstattung selner Arrest-
und. Untersuchungs-Kosten, mit acht-
monatlicher Zuchthausstrafe und nach-
beriger wenigstens vlermonatlscher
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeltshaus
belegt worden. «
Am:S.-Janusrwurder
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wegen zwar kleiner aber wiederholter
Dlebstähle, wovem elner ein. ausgezeich=
neter ist, nebem der Verbindllchkelt zum
Ersate des gestlfteten Schadens, so wie
zu Erstattung seiner Haft-Azungs= und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu drel-
und ein halbmonatllcher Festungs-=
Prafe verurthellt.