Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Erkenntnisse in Rebisions-Fällen. 
Am 4. Januar ist: 
1. zegen dle zu Horb in Untersuchung ge- 
kommene Theresia Ströbbel, von From- 
menhausen, Oberames NRottenburg, er- 
konmt worden, daß dleselbe wegen ver- 
übten Kindsmords mit dem Schwerte 
vom Leben zum Tede zu bringen, und 
der Ersatz ihrer Arrest:= Ajungs-De- 
fensions-, sämtlicher Untersuchungs= und 
der Hlerichtungs-Kosten aus ihrem Ver- 
migen zu leisten seh. 
Auf den Sr. Königl. Majestät 
durch das Königl. Justiz-Ministerlum 
um Behuf ekwalger Begnadigung er- 
stuteten Vortrag haben Höchstdiesel= 
ben vermige Dekrets vom 32. Decem- 
ber v. J. der Delinquentin dle zoaer- 
konnte Todesstrafe gnädigst erlassen und 
salche ouf eine sechszebenjährige 
Juchchausstrafe gemildert. 
Am 24. Januar wurde: 
1, auf die bel dem Oberamte Reuklingen 
und dem vormaligen Criminalamt Urach 
enzefangene, von dem Oberamtsyerschte 
zu Reullingen beendigte Umersuchung 
erkannt, daß 
a) der gegen Franz Joseph Wollmann, 
von Bronnen, erhobene Verdacht frä- 
her von ihm allein gefertgten und aus- 
hebenen falschen Geldes in Ermanze- 
lung näheren Bewelses auf sich zu be- 
ruhen habe, daß aber Inquisit wegen 
des später in Gemeinschaft T seinen 
nachstehenden Genossen durch Verfer- 
üagung falscher Münzen begangenen., 
fobwohl nicht durch wirkliches Ausgeben 
derselben von ihm vollbrachten Münz= 
Verbrechens, dann wegen Verschuldung 
in Hinsicht des von selnen gedachten 
Genossen geschehenen betrüglichen Aus- 
Lebens einiger falschen Münzen, welche 
er zu einem andern nicht streflichen 
Zweck früher gegossen, und diesen mach- 
ber überlassen, so wie wegen elgenen 
Ausgebens elnes als falsch eingewech- 
selten weiteren Sechsbäzners, endlich 
wegen in Genossenschaft verübten, zwar 
klelnen und ersetzten, aber qualifizirten 
Diebstahls, unter Brrücksichtigang der 
vorwaltenden Milderungsgründe und 
Elnrechnung eines Theils seines er- 
standenen langen und schweren Arrests 
noch zu fuͤnfiähriger Zuchthaus- 
strafe, so wie zu Bezahlung der Hälfte 
einer Arrest: Azungs-Defensions- 
und eines Vierthelle der Uneersuchungs- 
Kosten; 
b) Jakob Maler, von Bronnen, wegen 
betrüglichen Ausgebens einiger falschen 
Münzen ohne erwiesene Theilnahme an
	        
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