Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

2.5 
kommene Marie Mergarethe Regelin, 10. Martin Welß, von Altbengstell, Ober= 
von Seydelsdorf, Kduigl. Baierischen am s Calw, wegen zwar kleiner und 
Landgerichts Dinkelsbühl, wegen wieder: zum Toheil schon ersetzter, dagegen im 
holten ConkubInats, unerlaubten Umher= rechtlichen Slane dri#ter Diebstähle, 
zlehens, Angabe eines falschen Namens, worunter ein durch Einbruch quallftrir= 
und verbotswidriger Wiederbetretung der ter, zu neunmonatlicher Zuchtdaus- 
Kdulgl. Staaten, neben der Verbind= strase nebst Willkomm, und ju nach- 
lichkeit zu Bezahlung ihrer Arrest= und heriger wenlgstens viermonatlicher Ein- 
Aulungs= auch der bälfiigen Untersa- schlleßung in ein Zwangs= Arbeitshaus, 
chungs-Kesten, zu drei und einhalb- so wie zu Erstattung des Schadens und 
monatlicher Zuchehausstrafe verurtheilr Berablung seiner Arrest= auch sämtll- 
worden, nach deren Erstehung sle wieder= cher Untersuchungs-Kosten verurkbeilt. 
bolt und unter geschärfter Strafandro- 
hung aus den Kbdaigl. Staaten ausge- Am 31. Januar uIft: 
wiesen werden soll- 11. der zu Oberndorf in Untersuchung ge- 
Am 38. Januar wurde: kommene Thbomas Volz, von Deilingen, 
9. Sebastian Keller, von Irslingen, Ober= Oberamts Spalchingen, wegen mehrerer 
amts Rottweil, wegen versuchter Unzucht kleiner und ersetzter, jedoch wlederholter 
mit unmannbaren Mädchen, neben der Dlebstähle, wovon einer unter erschwe- 
Verbindlichkeit zu Bejzahlung seiner Ver- renden Umständen verübt worden, sodann 
haft und Untersuchungs-Kosten zu zwel- wegen Vagirens zu fünfmonatlicher 
jäbriger Zuchibausstrafe veruxtheilt, Festungs-Arbeltsstrafe und zum Ersfatz 
nach deren Erstehung er unter genaue orts- seiner Verbaft= und Untersuchungs-Keo- 
pelizelliche Aufsicht gestellt werden soll; sten verurtheilt worden. 
2#.) Cloll = Senat, 
Am 2. Jannar ist: Königl. Finanzkammer des Schwarzwald= 
1. in der Rechtssache erster Jostanz zwi- Kreises zu Reutlingen, Bekl., die Be- 
schen dem Canditor Hercules Dooid Hen- zahlung einer Waarenschuld samt Zin- 
nenhofer zu Tübingen, Kl., und der sen betreffend, die Beklagte zu Entrich- 
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