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gegen das Verskumniß der Nohhfrist zu muthwilliger Streitsucht zu Erstehung
Elnreichung der Beschwerdeschrift, fär einer sechstägigen Thurmstrafe verur-
verlassen erklärt und der Appellant nicht tbeilt.
nur in die Kostin, sendern auch wegen
77. Gerichtshof für den Schwarzwald= Kreis.
1.) Triminal= Senat.
Am 4. Februar wurden b) der Taglöhner Gregorius Sakmann,
1. auf die zu Reuenbürg staugehabte Unter- von Seebach, wegen wiederholter in
suchung verurtheilt: .
a) Johann Basler, von Seebach aus
dem Kapplerthal im Großherzogtbum
Baden, wegen wiederbolter gewerbsmäßig
fortgesehier und in Genossenschaft oeruͤbter
Wilderel, welche dessen dritten Ruͤckfall
in dieses Vergeben blldet, dann wegen
der dabei zu zwelmalen sich wittelst An-
schlagens geladener Gewehre schuldig ge-
wachten gefährlichen Wldersezlichkelt
gegen Ferstbedlente, neben Consiskatlon
seines Gewehrs und der Verbindlichkelt
jum Ersatz des verurfachten Schadens,
so wie selner Verhaft= und eines an-
gemessenen Theils der Untersuchungs-
Kosten zu fünfzehenmon atlicher
Zuchthousstrafe, nebst Willeomm und
Abschled, und zu nachheriger Aus-
welsung aus den Kbalgl. Staaten mit
dem Verbot des Wiedereintrit#s bei
Strafe;
Genossenschaft vollbrachter Wilderesen,
neben der Censtskation seines Gewehrs
und der Verbindlichkelt zum Ersatz des
verursachten Schadens, so wle selner
Verbaft- und eined verhaͤlinißmaͤßigen
Anthells an den Untersuchungs, Kosten
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe,
nebst Willkemm und Abschled, und
zu nachheriger Auswelsung aus den
Kbaigl. Staaten unter Strafbedrohung
im Wlederbetretungsfalle.
Am 14. Februar ist:
2. Joseph Blppus, von Habsenhaus, Ober,
omts Rottwell, wegen wiederholter, zum
Theil ausgezeichneter Diebstähle, neben
der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz
und zu Erstattung seiner Haft- so wie
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natlicher Zuchthausstrafe, nebst Will-
komm und Abschled, und zu nachheri-
ger wenigstens oiermonatlicher Ein-