Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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gegen das Verskumniß der Nohhfrist zu muthwilliger Streitsucht zu Erstehung 
Elnreichung der Beschwerdeschrift, fär einer sechstägigen Thurmstrafe verur- 
verlassen erklärt und der Appellant nicht tbeilt. 
nur in die Kostin, sendern auch wegen 
77. Gerichtshof für den Schwarzwald= Kreis. 
1.) Triminal= Senat. 
Am 4. Februar wurden b) der Taglöhner Gregorius Sakmann, 
1. auf die zu Reuenbürg staugehabte Unter- von Seebach, wegen wiederholter in 
suchung verurtheilt: . 
a) Johann Basler, von Seebach aus 
dem Kapplerthal im Großherzogtbum 
Baden, wegen wiederbolter gewerbsmäßig 
fortgesehier und in Genossenschaft oeruͤbter 
Wilderel, welche dessen dritten Ruͤckfall 
in dieses Vergeben blldet, dann wegen 
der dabei zu zwelmalen sich wittelst An- 
schlagens geladener Gewehre schuldig ge- 
wachten gefährlichen Wldersezlichkelt 
gegen Ferstbedlente, neben Consiskatlon 
seines Gewehrs und der Verbindlichkelt 
jum Ersatz des verurfachten Schadens, 
so wie selner Verhaft= und eines an- 
gemessenen Theils der Untersuchungs- 
Kosten zu fünfzehenmon atlicher 
Zuchthousstrafe, nebst Willeomm und 
Abschled, und zu nachheriger Aus- 
welsung aus den Kbalgl. Staaten mit 
dem Verbot des Wiedereintrit#s bei 
Strafe; 
Genossenschaft vollbrachter Wilderesen, 
neben der Censtskation seines Gewehrs 
und der Verbindlichkelt zum Ersatz des 
verursachten Schadens, so wle selner 
Verbaft- und eined verhaͤlinißmaͤßigen 
Anthells an den Untersuchungs, Kosten 
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe, 
nebst Willkemm und Abschled, und 
zu nachheriger Auswelsung aus den 
Kbaigl. Staaten unter Strafbedrohung 
im Wlederbetretungsfalle. 
Am 14. Februar ist: 
2. Joseph Blppus, von Habsenhaus, Ober, 
omts Rottwell, wegen wiederholter, zum 
Theil ausgezeichneter Diebstähle, neben 
der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz 
und zu Erstattung seiner Haft- so wie 
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natlicher Zuchthausstrafe, nebst Will- 
komm und Abschled, und zu nachheri- 
ger wenigstens oiermonatlicher Ein-
	        
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