Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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777. Gerichtshof für den Jart-Kreis. 
1.) Criminal= Senat. 
Den 5. Februar wurde: 
1. in der vor dem Oberamtsgerichte Aalen 
verhandelten Untersuchungssache des Si- 
mon Bergmann, von Oggenhausen, 
Oberamts Heldenhelm, derselbe wegen 
elnes wlederholten und großen Dieb- 
stahls, neben Bezahlung sämtlicher Ar- 
rest-Azungs= und Untersuchunge-Kesten, 
zu sechsmonatlicher Festungs-Arbelts- 
strafe verurtheilt. 
Unterm F. und 14. Februar wur- 
den 
#3. auf den Grund der von dem Oberamts-= 
gerichte Hall geführten Untersuchung: 
a) Susanne Wilhelmine Wollmars= 
háuser, Ehefrau des Dolizeldleners 
Wollmarshäuser in Hall, wegen ge- 
werbsmäßig getriebener Diebshehlerei, 
Ankaufs gestohlener Waaren, theilweiser 
Iintellektueller Miturheberschaft an meh- 
reren Diebstählen und Verleitung ihrer 
Kinder zu Herbeischaffung und zum Ver- 
kauf gestohlener Sachen, zu einjäßri- 
ger Zuchthausstrafe, neben Bezahlung 
lbrer Arrest= und Azungs-Kosten und 
eines Theils an den Untersuchungs- 
Kosten; 
b)) Georg Carl Wollmarshäuser, Po- 
lizeldiener zu Hall, wegen Berletzung 
seiner Dienstpflichten durch Richtanzeige 
der zu seiner Kenntualß gekommenen 
Diebstähle, nachgefulsgter Thellnahme 
durch Mitgenuß und Verwerthung ge- 
steblener Sachen, neben Entsetzung von 
der Pollzeidleners-Stelle, noch zu oler- 
monatlicher Festungsstrafe, auch zum 
Ersatze seiner Arrest= und Azungs= und 
des ihn treffenden Amheils an den Un- 
tersuchungs-Kosten verurthellt. 
Unterm g. Februar wurde: 
3. der bei dem Oberamtsgerichte Oehringen 
in Untersuchung gekommene Georg Ml- 
chael Feinnauer, von Sindringen, we- 
gen verübter grober Kbrper-Verletzung, 
neben Bezahlung der Kurkosten und 3 
der Untersuchungs-Kosten mit viermo- 
natlicher Festungsstrafe belegt; 
4. auf den Grund der von dem Oberamts-= 
gerichte Gmünd geführten Untersuchung: 
a) Jeseph Binder, Schirmmacher von 
Leinzell, Oberamts Gmünd, wegen mehr- 
jährigen ehebrecherischen Conkublnats, 
Bewirkung der Ausstellung eines fal- 
schen Passes und Fährung desselben, ne- 
ben Bezahlung seiner sämtlichen Arrest- 
und Azungs= und der Hälfte an den
	        
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