Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Am 13. Februar wurden verur, 
theilt: 
9. der bel bem Oberamtsgerichte Waldsee 
in Untersuchung gekommene fünfzebnjäh- 
rige Alols Rößler, von Aleshausen, 
wegen mehrerer theils gefährlicher, thells 
unter erschwerenden Umständen und in 
Genossenschaft veräbter Dlebstähle, dann 
wegen Landstreicherei, neben Verfällung 
in den Kosten= und Schadens-Ersazz, 
zu einer Zoangs-Arbeltshaus-Strafe von 
sieben Monatem, nebst Willkomm 
und Abschled, je von zehn Ruthen- 
streichen, mit Vorbehalt elnes Straf= 
zusatzes, menn sich bel der zum Thell 
noch fort jusetzenden Untersuchung eine 
bbhere Berschuldung desselben ergeben 
sollte; 
10. auf den Grund der von dem Ober- 
amtsgerlchte Göppingen geführten Unter- 
sachung: 
a) Ehrenreich Moll, von Grulbingen, 
wegen großen in Geyossenschaft verüb, 
ten Diebstahls, zu einer Festangsstrafe 
von zehn Monaten; 
b.) Jakob Moll von da, wegen gleichen 
Vergebens zu einer achtmonatlichen 
Festungs= Arbeitsstrafe; 
zugleich wurde wegen des Kosten= und 
Schadens-Ersatzes das Angemessene ver- 
fuͤgt. 
r— 
An demselben Tage wurde: 
11. gegen den bei dem Oberamtsgerichte 
Ulm in Untersuchung gekommenen Cor- 
rektlonär Leonhard Lang, von Eybach, 
wegen mehrerer ausgezeichneter und zum 
Doeell unter erschwerenden Umständen 
verübter Diebstähle, auch wegen frecher 
dügen vor Gericht und anderer Verge- 
ben, neben dem Kosten= und Schadens- 
Ersatz, eine Festungs-Arbeitsstrase von 
sieben Monaten mit Willkomm 
und Abschled erkannt, und zugleich die 
Nachbolung einer schon früher gegen ihn 
ausgesprochenen und noch nicht vollzoge- 
nen sechsmonatlichen Einsperrung in 
das Zwangs-Alrbeltshaus angeordnet. 
An demselben Tage ist: 
13. gegen den bel dem Oberamtsgerichte 
Waldsee in Untersuchung gekommenen 
Heinrich Grleserich, von Themmen= 
hausen, wegen wlederholten Diebstahls, 
und wegen zum drittenmal wiederholter 
bandstreicherei, neben Verfällung in den 
Kosten= und Schadens-Ersatz, fuf- 
monatliche Zuchthausstrafe zu Mark- 
orbaingen, und nachberige Einsperrung 
in das Zwangs-Arbeirshaus zu Ulm, 
wenigstens aber auf die Dauer von sechs 
Monaten ausgesprochen worden. 
Am 35. Februar wurde: 
15. Johann Georg Dlez, von Krebsstein,
	        
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