Eßlingen wegen naͤchtlicher mit Mißband-
lung und Verwundung mehrerer Perso-
nen auf offener Stroße verübter Ercesse,
neben Zischeldung seiner Arrest= und
Azungs= so wle der Inspekliens= und Kur,
kosten der Verletzten, auch der Hälfte der
Untersuchungs-Kosten eine viermonat-
liche Festungestrafe zuerkonnt.
Am 5. März wurden verurtbellt:
5. Ludwig Stabl, von Oectisheim, Ober-
amts Maulbronn, wegen Tbeilnahme an
elnem unruhlgen Auftritt auf dem Rath-
hause zu Oetlshelm, wegen thätlicher Wi-
dersevzlichkeit gegen dlie Obrigkelt, und
wegen nahen Versuchs, elnen Aufstand
zu erregen, neben Verfällung in einen
angemessenen Theil der Untersuchungs-
Kosten zu achtmonatllcher Festungs=
strafe;
6. Daold Friedrich Dbbel, Schmidknecht
von Illingen, Oberamts Maulbronn,
wegen vierten Diebstahls, und Angabe
eines falschen Namens, veben der Be-
zahlung seiner Arrest-Azungs= und Un-
tersuchungs-Kosten zu zebenmonatll-
cher Festungsstrafe und nachheriger Ein-
sperrung in ein Zwangs-Arbeiltshaus bis
zu erprobter B serung, wenigstens aber
auf die Dauer von fünf Monaten;
7. Jehann Melchlor Mezger, von Den-
kendorf, Oberamts Eßlingen, wegen wie
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derholter Beruntreuung, wegen Vagseens
und Bettelns, auch Angabe elnes fal-
schen Namens, neben dem Ersotze des
Schadens und Bezahlung seiner Arrest-
Ajungs= und Untersuchungs-Kosten zu
zwanzigmonatlicher Zuchthausstrefe
mit Willkomm, und nachheriger Ein-
schlleßung in ein Zwangs= Arbeitshaus
bls zu erprobter Besserung, jedoch we-
niestens auf zepen Monate;
Carl Bernhard Haas, von Eßlingen,
der bei dem Criminolamt zu Stuttgart
in Untersuchung kem, wegen in verabre-
deter Gemeinschaft mit einem Andern
veräbten wiederholten und ausgezeichneten
Diebstabls, neben Bezahlung seiner Ar-
rest-Azungs= und 3 der Untersuchungs-
Kosten, zu achtmonatlicher Festungs-
strafe und nachheriger Einschließung in
ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprob-
ter Besserung, wenigstens aber auf vier
Monate.
Am ?. März wurden folgende
Strafen erkannt:
. gegen Jacobine Pfeiffer, von Stutt-
gart, wegen mehrerer arbßtentheils aus-
gezelchneter Diebstähle, welche den dritten
Diebstabl ausmachen; sodann wegen wie-
derholter Unterschlagung und anderer Ver-
geben, neben der Verbindllchkelt zum Er-
satze des Schadens und zu Bezahlung