Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Eßlingen wegen naͤchtlicher mit Mißband- 
lung und Verwundung mehrerer Perso- 
nen auf offener Stroße verübter Ercesse, 
neben Zischeldung seiner Arrest= und 
Azungs= so wle der Inspekliens= und Kur, 
kosten der Verletzten, auch der Hälfte der 
Untersuchungs-Kosten eine viermonat- 
liche Festungestrafe zuerkonnt. 
Am 5. März wurden verurtbellt: 
5. Ludwig Stabl, von Oectisheim, Ober- 
amts Maulbronn, wegen Tbeilnahme an 
elnem unruhlgen Auftritt auf dem Rath- 
hause zu Oetlshelm, wegen thätlicher Wi- 
dersevzlichkeit gegen dlie Obrigkelt, und 
wegen nahen Versuchs, elnen Aufstand 
zu erregen, neben Verfällung in einen 
angemessenen Theil der Untersuchungs- 
Kosten zu achtmonatllcher Festungs= 
strafe; 
6. Daold Friedrich Dbbel, Schmidknecht 
von Illingen, Oberamts Maulbronn, 
wegen vierten Diebstahls, und Angabe 
eines falschen Namens, veben der Be- 
zahlung seiner Arrest-Azungs= und Un- 
tersuchungs-Kosten zu zebenmonatll- 
cher Festungsstrafe und nachheriger Ein- 
sperrung in ein Zwangs-Arbeiltshaus bis 
zu erprobter B serung, wenigstens aber 
auf die Dauer von fünf Monaten; 
7. Jehann Melchlor Mezger, von Den- 
kendorf, Oberamts Eßlingen, wegen wie 
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— 
derholter Beruntreuung, wegen Vagseens 
und Bettelns, auch Angabe elnes fal- 
schen Namens, neben dem Ersotze des 
Schadens und Bezahlung seiner Arrest- 
Ajungs= und Untersuchungs-Kosten zu 
zwanzigmonatlicher Zuchthausstrefe 
mit Willkomm, und nachheriger Ein- 
schlleßung in ein Zwangs= Arbeitshaus 
bls zu erprobter Besserung, jedoch we- 
niestens auf zepen Monate; 
Carl Bernhard Haas, von Eßlingen, 
der bei dem Criminolamt zu Stuttgart 
in Untersuchung kem, wegen in verabre- 
deter Gemeinschaft mit einem Andern 
veräbten wiederholten und ausgezeichneten 
Diebstabls, neben Bezahlung seiner Ar- 
rest-Azungs= und 3 der Untersuchungs- 
Kosten, zu achtmonatlicher Festungs- 
strafe und nachheriger Einschließung in 
ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprob- 
ter Besserung, wenigstens aber auf vier 
Monate. 
Am ?. März wurden folgende 
Strafen erkannt: 
. gegen Jacobine Pfeiffer, von Stutt- 
gart, wegen mehrerer arbßtentheils aus- 
gezelchneter Diebstähle, welche den dritten 
Diebstabl ausmachen; sodann wegen wie- 
derholter Unterschlagung und anderer Ver- 
geben, neben der Verbindllchkelt zum Er- 
satze des Schadens und zu Bezahlung
	        
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