Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Großberzogthum Baden, Schafknecht 
zu Bowlesen, wegen verübter bedeuten- 
der Körper-Verletzung, so wie wegen 
wissentlichen Ankaufs elner entwendeten 
Sache, neben Bezahlung der Kur-Arrest- 
und der Untersuchungs-Kosten, mit 
olermonatlicher Festungsstrafe belegt. 
An demselben Tage wurde: 
11. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Oehringen verhandelten Untersu- 
chungssache: 
a) Gearg Ham, von Scheppach, wegen. 
zwel qualiflcirter und zwei ausgezeichne- 
ter klelner Diebstähle, wegen zwel klei- 
ner Betrögerelen, und mittelst Entwaff- 
nung seines Begleiters bewirkter Emwei- 
chung auf dem Transport, so wie wegen 
mehrjihriger Landstreicherel, über die be- 
relts im Jahr 1817 gegen ihn erkannte 
dreimonatliche Festungsstrafe und 
neunmonatliche Reklusion, noch zu 
welterer ein und einhalbjährlger 
Festungsstrafe und nachheriger welterer 
einjährlger Reklusion ineinem Zwangs= 
Arbeitshause; 
b) August Christian Hinderer, von Un- 
terhambach, wegen eines quallficirten 
und eines ausgezelchneten wlederholten 
* 
Diebstahle, auch mebrjähriger Landstrei, 
cherei, unter Vorbehalt eines Strafzu- 
sates, zu achtmonatlicher Zuchthaut- 
strafe in Gotteszell, und nachheriger 
achtmonatlicher Reklusion in einem 
Zwings-Arbeitshaufe verurtheilt. « 
Den 27. April wurde: 
12. in der vor dem Oberamtsgerichte Gmuͤnd 
verhaudelten Untersuchungesache, der ge- 
wesene Schultihelß Johann Geerg Maler, 
von Mdaglingen, wegen gegen den vor- 
maligen Oberamtmann MlIz zu Gmänd, 
und gegen den gewesenen Schultheißen 
Elser zu Mdgglingen wlederholt und in 
unmittelbaren Eingaben vorgebrachter fal- 
scher Anschuldlgungen, desgleichen we- 
gen der an dem Oberamt Gmänd und an 
den Ortsvorstehern zu Mbgglingen, so 
wie an dem Unteramts-Arzt Dr. Straub 
zu Heubach, und dem Bürger Sebastian 
Frank in Mögglingen verübten oͤffentli- 
chen Verbal-Injurien, und endlich wegen 
zu Schulden gebrachter Widersertzlichkeit 
und Unbotmäßigkeit gegen obrigkeltliche 
Verfügungen, neben Bezohlung der Un- 
tersuch ngs = Kosten, zu oiermonatli- 
cher Zuchthausstrafe in Gotteszell ver- 
urihellt.
	        
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