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achtmonatlichen Festungs= Arbeits-
strafe.
Den 11. April ift:
10. gegen den bei dem Oberamtsgerichte
Tettnang in Untersuchung gekommenen Jo-
seph Marrer, von Mauren im Färsten-
thum blchtenstein, wegen mehrerer zum
Tbeil großer und qualisicirter zum Thell
erschwerter Diebstähle, neben dem Ersatz
des gestifteten Schadens und sämtllcher
Kocten achtmonatliche Festungs= Ar-
beitsstrafe und nachherige Ausweisung
aus dem Kdulgresche mit Straf-Bedro=
hung auf den Wlederbetretungsfall erkannt
worden.
Den 25. April wurden verur-
theilt:
11. auf den Grund der von dem Oberamts-
gerichte Gppingen geführten Unterfu-
chung, Johann Pattermann, von Fach-
senfeld, Gerichtsbezirks Aalen, wegen
zwar kleinen einfachen und ersetzten, aber
im rechtlichen Sinne vierten Dlebstohls
zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe
in Markgrbningen und nachheriger Ein-
„[perrung in das Zwangs-Arbeitshaus bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
ouf die Dauer von elnem Jahr und
zum Ersatz sämtlicher Untersuchungs-Ko-
sten;
u2, der ledige Maurer Alois Geiger, von
Apfelau, welcher bei dem Oberamtsge-
richte Tettnang in Unkersuchung gestan-
den, wegen zwar kleinen Diebstahls, der
aber den dritten Ruͤckfall desselben begruͤn-
det, neben Verfaͤllung in dle Kosten, zu
siebenmonatlicher Festungs-Arbeits-
strafe und nachheriger drei und elnhalb-
monatlicher Elnsperrung in das Zwangs-
Arbeitshaus;
15. der bei dem Oberamtsgerichte Ehlugen
in Untersuchung gekommene Dhllipp
Glbkler, von Allmendingen, wegen elnes
qualisicirten und erschwerten Dlebstahls,
so wie wegen elnes kleinen Hausdiebstahls
neben dem Kesten= und Schadens-Ersatze
zu einer fünfmonatlichen Festungs-
Arbeltsstrofe.
An demselben Tage wurde:
14. auf den Grund der von dem Oberamts-
gerichte Biberach geführten Untersuchung:
a) gegen Isaak Mayer, von Buchau,
wegen wiederholten großen Diebstahls
eine siebenmonatliche Zuchthaus-
strafe in Markgröningen, und
b) gegen Samuel Isaak, von Butten-
hausen, wegen nächster Belhülfe und
nachgefelgter Theilnahme bei diesem
Diebstahl, eine viermonatliche Fe-
stungsstrafe
erkannt, auch wegen des Kosten-Ersatzes
das Angemessene verfägt.
Endlich wurde noch:
15. Die bel dem Oberamtsgerichte Ulm in