welligen Ertra= Posttare auf Ein
Pferd.
Die Hinrelse und die Herreise werden
einzeln, jede nach dem einfachen Stunden=
Betrage, berechnet.
Bel Relsen über 4 Stunden finden fär
dle kelne volle Pest ausmachenden einzel-
nen Stunden dle obigen Ansätze lediglich
nach dem Zahlen-Verhältalß Statt.
Für Reisen unter 4 Stunden hingegen
werden überhaupt auf eine Entfernung von
wenlger als 4 und mehr als : Stunden
drel Blertbeile, und von s Stunden und
weniger wlrd dle Hälfte der gedachten Ver-
gätungsfätze verrechnet.
#. 7.
Vermeidung unndthiger Reisen.
Zu Beschränkung der Relsekosten sind
so viel moglich die kürzeren Wege zu wäh-
len, und es darf in keinem Fall eine
grbßere Wegstrecke angerechnet werden, als
die Entfernung der geradesten Yoststraße
beträgt.
Sodann find nicht nur die außerordem-
lichen Aufträge, sondern insonderhelt auch
die gewöhnlichen auswärtigen Geschäfte
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schäft unterbrochen wird,
der Be#irks-Beamten so olel möglich in
ununterbrochener Zeltfolge vorzunehmen.
Hin= und Herreisen im Laufe eines
auswärtigen Geschäáfts ohne hlurelchende,
in dem Kostenzettel anzuzelgende, und nach
Umständen besonders nachzuweisende, Ursa-
chen werden nicht bezahlt. Eben so sind,
wenn durch unndthiges Räckreisen eln Ge-
gleichwohl dle
Diäten nur in dem nach der Dauer des
Geschäfts im Ganzen zu bemessenden tägli-
chen Betrage zu vergülen. (V97.5—4.)
L
Besondere Auslagen bei Commissions-Geschaͤften.
Neben den Dilaͤten und Reisekosten ist
blos bel Commlssions-Geschaͤften die An-
rechnung weiterer Auslagen zuläßig, sofern
diese des Geschäfts wegen nothwendig fünd,
als für Schreibmateriallen, Abschriften,
Brlefporto, Aufwärter, Boten, und für
das Arbells = Lokal, wenn eln besonderes
überhaupt erforderlich und entweder aus
Mangel an Raum in bffentlichen Geiu-=
den, oder wegen der besonderen Beschaffen-
heit des Geschäfts esgens zu mlethen ist.
Diese Anrechnungen finden nur gegen
besondere Bescheinigung Statt.