dere Verabredung Statt gefunden hat,
einem Einfuhroll von
Vier Gulden vom Centner.
Die Zoll-Bebbeden werden über die An-
wendung dieser Beustimmungen oauf die ein-
zelnen Staaten näher unteirichtet werden.)
’F. 5.
Der Transit der franzbsischen Weine,
Branntweine, Liqueurs und Essige, so wie
derjenigen, auf welche der in den 99F. ö.
und 4. festzesetzte höbere Zoll gelegt ist,
fiadet gegen die bieherigen Abgaben Statt.
Unser Finanz-Ministerium hat aber
die ndihige Controle mittelst Versieglung der
Fässer und Rücklieferung der Translischeine,
wofür von unbekannten Versendern oder
Fuhrleuten dle ubihlge Sicherhelt zu lelsten
ist, anzuordnen.
#m
Nachstehende Gegenstände därfen aus
Frankreich und allen denjenlgen Staaten,
welche den gegenwärtigen Maßregeln uscht
beitreten, nur gegen erhbhte Zolle eingefuͤhrt
werden, und zwar
a) gegen Achtzig Gulden vom Wöär-=
tembergischen Centner:
Fabrikate von Selde und Floretselde,
unvermengt oder mit andern Steffen
dermengt,
gemachte Klelder, Schuße und Hüte
aller Art;
b) gegen Zehn Gulden von 100 fl. Werthe
Bijouterie-Waaren jeder Art;
(pc) gegen Zwanzig Gulden vem Centner:
Oele aller Art,
alle Fabrikate von Wolle, Baumwolle,
Leder, Linnen, mit Ausnahme ge-
meiner Lelnwand;
d) gegen Zehen Gulden vom Centner:
unverarbeitetes Leder, Corduan und
Sassian;
0) gegen Acht Gulden vom Centner:
Sensen, Strehmesser, Strehblätter und
Slcheln, so wle
Seurzblech, Eisendralh und alle äbrige
Fabrikate von Eisen und Stahl;
endlich
)) gegen Drei Gulden Zwanzlg Kreu-
zer vom Centner:
alle Gattungen rohen und abgeschweißten
Stahls, Staab= Stangen= und
Zain-Eisens, auch Gußwaaren.
Aus denjenigen Steaten, deren Reglerun-
gen den diesseltigen Maßregeln sich anschlles-
sen, oder mit welchen besondere Verabredung
getroffen worden ist, kann die Einfuhr die-
ser Gegenstände gegen die bisherigen Zölle
Statt finden, wenn der Ursprunsder Waare
genügend nachgewiesen ist.
Der Transtt und der Zoischenhandel
mit denselben ist nach Maßgabe der diesseiti-
gen Zell-Einrichtungen gestattet.
") Die Vollziehungs-Instruktion folgt im nächsten Blatt.