Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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2) des Werihs der ftanzbsischen Wiise 
Branntwel#ne, Liqueurs und Essige, 
b) des Einfuhr-ZJollbetrags der nicht ver- 
botenen Getränke 
in dle Zellkosse, oder durch Deckung mit 
sicheren Papleren, oder durch Bürgschaft 
elnes bemlttelten Inländers für die ad a 
u. b sich ergebenden Summen geschehen. Mit 
der Rücklieferung der Transito-Zollzelchen 
an das Elntritts-Zollamt erfolgt die Ent- 
bindung von der Cautlon, In so fern dem 
Transillrenden nichte Ordnungswidriges zur 
dast gefallen ist. 
VIl. 
Die nach F. 10. der Künlgl. Vererdnung 
ven den Relsenden der Fabriken und Hand- 
lungsbäuser, (Musterkarten-Reitern) welche 
boͤher impostlite Waaren zum Verkauf an- 
bieten, zu entrichtende Abgabe ist von den 
Ober-Arcciseämtern gegen Ausstellung ge- 
druckter Patente zu erheben, und in ihren 
Amts-Rechnungen unter der Rubrik: 
Patent-Abgaben von ausländl- 
schen Musterkarten-Reitern 
zu verrechnen. 1 
jedem Ober-Aeclseamt elne Anzabl solcher 
Patente von hier aus zukommen, welche in 
jeder Quartal--Rechnung gehdrig zu liqui- 
diren, übrigens aber wohl aufzubewabzen 
sind, indem die Nechner für den “* 
ten Werih derselben ju paflen haben. Die, 
Es wird zu diesem Ende 
Künigl. Oberämter haben bel Visicung der 
Däse rc. die Relsenden auf die Bestimmung 
des y. 20. der Königl. Betordnung auf- 
mertsam zu machen. 
VIII. 
Deu sämtlichen Zoll Offijialen wird hie- 
mit eine gedoppelte Wachsamkelt auf dle 
strenge Handhabung der vorliegenden Ver- 
ordnung nachdrücklich empfehlen. 
Den Zoll-Anfwärtern und Visitatoren ist 
zu eröffnen, daß gegen diejenigen, welche 
sich bierin säumig erzeigen würden, die 
strengste Abndung, und je nach Beschossen- 
beit der Umstände die Entlassung aus dem 
Dlenste eintreten werde. 
X. 
Da nach F. 3. der Königl. Verordnung 
kein Unter Zellimt defugt ist, die Verzol= 
lung der mit erbbheten Zbllen belegten 
Weine, Branntwelne, Liqueurs, und 
Essige. 
Fabrikate von Seide und Floretseide, 
gemachten Kleider, Schuhe und Hüte, 
Bijeuterle-Waarer, 
Oele, 
Fabrikote von Wolle, Brnmwolle, 
der und binnen, *“ 
underarbeiteres beder, Cordnan, und 
Sar flan, 
Sensen, Strehmesser, Steohblaͤtter nad 
Sicheln,
	        
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