digung mit fünfmonotllcher Zucht-
bausstrafe belegt.
An demselben Tage wurde:
5. der bei dem Oberamtsgerichte Ellwangen
in Untersuchung gekommene Jakob Die:
mer, von Dürrenstetten, wegen zum Dhell
unerwiesener und ungegründeter Denun-
clatlonen, so wie wegen selbst verübter
Wald-Excesse als verpflichteter Holzhauer
u. Gemeindepfleger kassirt, und zu oler-
wöchiger Festungsstrafe veruntheilt.
Den 9. Mal wurde:
4. in der vor dem Oberamtegerichte Ell-
wangen wider Margareihe Finder, von
Flochberg, Oberamts Neresbeim, verhan-
delten Untersuchungssache erkannt: daß
die Angeschuldigte wegen verübten, durch
die Art der Verübung ausgezelchneten
Hautdlebstahls, neben Ersatz des Scha-
dens und Zahlung ihrer Arrest-Azungs-
und der Untersuchungs-Kosten, zu vier-
monatlicher Zuchthausstrafe verurthellt
seon solle.
Den 14. Mai wurde:
5. auf den Grund der vor dem Oberamts=
gerschte Schorndorf verhandelten Umer=
suchung, der ledige Schneider Eberbard.
Judenhuth, von Stuttgart, wegen Un-
terschlagung, neben Ersatz des Schodens,
der Arrest= und Untersuchungs-Kosten,
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mit einer sechsmonatlichen Fe
Krafe belegt.
stungs=
Den #u. Mal wurde:
56. auf den Grund der oon dem Oberamts=
gerlchte Ellwangen verhandelten Unter-
sachung:
2) der ledige Johann Felber, von Unter—
schneidheim, wegen mehrjährigen Conku-
binats, Bettelns und Vagicenk, zu oler-
monallicher Festungsarbelt, und
b) die Margarethe Schmid, angeblich
von Medlingen im Bairlschen, wegen
glelcher Vergeben, zu vlermonatli-
cher Zuchtbausstrafe oerurthellt.
Au demselben Tage wurde:
?. auf den. Grund der ven dem Oberamts-
gerichte Welzbeim verbondelten Unterfu-
chung, gegen den ledlgen Küfer Ulrich
Bareis, von der Strauben, Oberamts
Welzbelm, wegen wiederholten Vagirens
und Bettelns, eine fün fmonatliche
Zuchthausstrafe erkannt.
An demselben Tage wurde:
BZ. in der von dem Oberamtsgerichte Hall
verhandelten Untersuchungssäche, die Ca-
tharine Margarethe Braun, von Gun-
zenhausen im Balrischen, wegen Vagl,
vens, Betrugs, so wle wegen Conkubl=
nats und Lügen vor der Obrigkeit, zu ei-
ner viermonatlichen Zuchthausstrafe