Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Thätlichkeiten gegen eine dritte Person, 
neben dem Ersatze der Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten mit viermonatlicher 
Festungsstrafe belegt. 
Am asy. Juni wurde: 
2 4. der zu Ludwigsburg in Untersuchung 
gekommene Sattlersgeselle Friedrich Büh- 
ler, vom Blesenhäuser Hof, Oberamts 
Cannstadt, wegen mehrerer Betrügereien 
u. ausgezelchnerer Unterschlogungen, neben 
der Verbindlichkelt zum Ersatze des Scha- 
dens und sämtlicher Untersuchungs-Kosten 
zu ölermöo narllcher Festungsstrafe ver- 
urthellt. 
An demselben Tage wurde: 
15. Heinrich Bengel, von Leonberg, vor- 
maliger Amtsschrelberei-Gehülse zu Murr- 
bardt, wegen Betrugs, Eigenmächtigkelten, 
unordentlicher Geschäfts-Behandlung und 
anderer minderer Vergehen, von der Stelle 
eines Substituten cassirt, zu künftiger 
Bekleidung eines bffentlichen Amtes für 
unfählg erkiárt, und neben der Verbind= 
lichkeit zum Ersotze des durch seine wi- 
derrechtlichen Handlungen entstandenen 
Schadens, so wie smtllcher Untersuchungs: 
Kosten, zu einmonetlicher Festungs= 
strase mit angemessener Beschäfligung in- 
nerhalb der Festung verurtheilt. 
2.) Cioll = Senat. 
1. In der Gantsoche des zu Ludwigsburg 
verstorbenen Polizei-Commissärs v. Bach 
wurde unterm 2o. Februar und 28. Mal 
das Prlorits= Urthell gefällt. 
2. In der Nichtigkeiteklage und Appella- 
tionssache von dem Oberamtsgerichte Lud- 
wigsburg zwischen dem Schreinermeister 
Georg Conrad von da, Bekl., Onten, 
Anten, und dem Schiffer Jakob Gengen- 
bach, von Unter-Reichenbach, Kl., Quaten, 
Aten, Forderung für gellesertes Holz be- 
treffend, wurde die von dem Bekl. gegen 
das erstrichterliche Erkenntnitz vom 27. 
Juli 1370 erhobene Nichtiakelteklage durch 
Urtbeil vom So. April, ins. 25. Mal, 
verworfen, und das erstrichterliche Ur- 
thell rücksichilich der dagegen ergriffenen 
Appellation bestä#igt, auch der Bekl., 
Qut, Ni, in dis Kosten zweiter Instanz 
verurtheilt. 
5. In der Appellationssache von dem Ober- 
amtsgerichte Eßlingen zwischen dem Ober- 
Amitmann Siek zu Waiblingen, Bekl., 
Auten, und dem Kaufmonn Gottlieb 
Spring, dem ältern, zu Stuttgart, Kl., 
Aten, subsidlarischen Enischädigungs-An-
	        
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