Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Gotifried Thudlum, von Waldhausen, 
wegen thätlicher mit Mißhandlung ver- 
bundener Widersetzlichkeit gegen einen 
Forstdiener und wiederholten Wald. Exces- 
ses, zu fünfmonatlicher Festungsstrafe, 
neben Bezahlung der Heil-Arrest-Ajungs- 
und der sämtlichen Untersuchungs-Kosten 
verurthellt. 
Den 15. Juni wurden: 
8. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte in Oehringen gefährten Unter- 
suchung: 
a) Jeh. Georg Aadreas Schramm, von 
Lentersweller, wegen mehrerer zum Theil 
großer, qualisicirter und ausgezelchneter 
Diebstshle, dle sämrlich in Genossenschaft 
mit Gauners verübt sind, und im recht- 
lichen Sinn dessen drltten Diebstohl 
constitukren, wegen Conkublnats und 
ausgezelchneten Fleischesvergehens, Va- 
girens, wlederholter Angabe eines fal- 
schen Namens und frechen bügens vor 
Gericht, zu oler jähriger Zuchthaus- 
strafe, mit derbem Willkomm, und 
zweijähriger Rekluslon; 
b) Marie Sorhie Müller, von Korb, 
Oberamts Reckarsulm, theils wegen 
Miturheberschaft, theils wegen Mitwissen= 
schaft und nachgefolgter Thellnahme an 
mchreren von Schramm verübten Dieb- 
stählen, sodann wegen wiederholten WVa- 
513 
girens in Gesellschaft von Jaunern, 
Bettelns, elnes ausgezelchneten Flelsches- 
vergehens, und Angabe eines falschen 
Namens, zu achtzebenmonatlicher 
Zuchibhausstrase und neunmonallicher 
Rekluston; 
c) Waldburg Mäller, von Fremdingen, 
Kbnigl. Balerischen Herrschaftgerichte 
Oettingen, wegen intellekrueller Urheber= 
schaft elnes qualifteirten Diebstabls, nach- 
gefelgter Thelilnahme an mehreren Dleb= 
stählen, wiederholten Vaglrens in Ge- 
sellschaft oon Jaunern, Bettelns, ver- 
botenen Wiederelntritts in die Kbnigl. 
Staaten, und frecher Lügen vor Gerlcht, 
zu achtzehenmonallicher Zuchthaus, 
strafe in Markgrbningen, mit nachheriger 
Ausweisung aus den Kbnigl. Staoten, 
unter strenger Bedrohung auf den Wle- 
derbetretungsfall; 
d) Magdalene Walter, von Wezgan, 
wegen Mitwlssenschaft und nachgefolgter 
Tbellnahme an einem ausgezeichneten 
kleinen in Genossenschaft verübten Dleb- 
stahl, Theilnahme an einem Markt- 
Diebstahl, Bruch des Handgelübds, wie- 
derholten Vagirens und. Bettelns in 
Gesellschaft von Jaunern, zu sechsmo- 
natlicher Zuchthausstrafe in Ludwigs- 
burg und dreimonatllcher Reklufton, 
und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.