Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

gefällte (in Nro. 46. S.56 des Staats- 
und Regierungs-Blatts von diesem Jahr 
eingerückte) Straf-Erkenntniß lediglich 
bestätigt, und Rekurrent in die Kosten 
zweiter Instanz verurtheilt. 
Den 20o0. Juli wurde: 
2. In der Rekurssache des Christian Ott, 
von Wendlingen, und Consorten, das von 
dem Criminal-Senate des Gerichtöhofs 
in Eßlingen unterm :. April 1821 ge- 
sällte Straf-Erkenntniß, wonach 
a) Cbhristian Ott wegen bffentlicher Ver- 
läumdung des Schultheißen Herrmann 
Schmid, von Wendlingen, durch einen 
Aufsaz im Volksfreund aus Schwaben 
vom Fahr 1820. Nr. 52, worin ebren: 
rübrige, zum Theil ducch gerichtliche 
Untersuchung wlderlegee, zum Thbeil un- 
erwiesene Bezüchte gegen den gedachten 
Schultheiqen Schmid enthalten sind, in 
Berracht der früher wegen ähnlicher Ver- 
geben erstandenen Strafen zu sechs- 
woͤchiger Festungsstrafe, sodann wegen 
gleichen Vergehens 
b) Mlchael Sigler zu olerwöchiger 
Gefängnißstrafe, 
c) DaMd Heilmann, in Betracht der 
früber wegen äbnlicher Vergeben erstan- 
denen Strafen zu zweimonatllcher 
Festungsstrafe, 
5%8 
4) Jung Jakob Röhner, in Betrocht der 
wegen ähnlicher Vergeben ersiandenen 
Strafen zu sechswbchiger Festungs= 
strefe, 
e) Jehannes Gall zu olerwoͤchiger 
Gefängnißstrafe, 
t) Jakob Vogel, in Betracht der wegen 
Ahulicher Vergehen erstandenen Strafen 
zu sechswbchlger Festungsstrafe, 
8) Hermann Slgler zu oierzehnté- 
gem Gefigniß, endlich 
h) Philipp Jakob Deininger, ehemali- 
ger Redakteur des Zeltungs-Bluts der 
Volksfreund aus Schwoben, elner dolo- 
sen Tbeilnahme und Befbrderung des 
Vergebens der obengedachten Personen 
für so uldig erklärt, und hierwegen zu 
olerwdchiger Festungsstrafe innerbalb 
der Festung mit angemessener Beschäf- 
tigung verurtheilt werden ist; 
ebrigens in die Besahlung der Untersu- 
chungs-Kosten sämtliche Angeschuldigte 
in gleichen Theilen verfällt sind, endlich 
tie Bekanntmachung des Erkennnisses 
angeordnet worden ist; 
in Bezlehung auf dle von a —g er- 
wähnten Rekurrenten bestätigt, binsicht- 
lich des Philipp Deininger aber abge- 
ändert, und dieler zu vberwöchlger 
Gefängnißstrafe und Bezahlung von # 
der Kosten erster Instanz verurtheilt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.