Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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und Unféäbigkeits -Erklárung zu 
Versehung irgeud elner bffentlichen Stelle 
zu einer fünfmonatlichen Feslungs= 
Arbeitsstrafe verurtheilt, und zugleich 
räcksichtlich des Schadens-Ersatzes und 
der Untersuchungs Kesten das Angemessene 
verfügt. 
Den 4. Juli sfind: 
. Johannes Rall, von Ehningen, Ober- 
amts Urach, wegen wlederholten Conku-= 
binats und Vagirens, neden der Ver- 
bindlichkeit zu Bezohlung seiner Verhaft- 
und der sämtlichen Untersuchungs Krsten 
zu einer dreimonatlichen Festungs- 
Arbeilsstrase und zu nachberizer Einsper- 
rung in b#as Zwangs-Arbeitsha#s zu Rot- 
tenburg bis zu erprobter Besserung, we- 
niastens aber auf dle Darer ven drei 
Monaten, und 
Michoel Schalble, von Agenbach, Ober- 
amts Calw, wegen im rechtlichen Sinne 
dritten und ausgezelchneten Diebstahle zu 
siebenmonatlicher Zuchthausstrafe in 
Markgrbningen mit derbem Willkomm, 
und zu nachbersger Einschlietzung in das 
Zwangs= Arbeitshaus bie zu erprobter 
Besserung, jedoch wenigstens auf die 
Dauer von vier Monaten, so wie 
zum Ersatz des Schadens, seiner Ber- 
beft = und der Untersuchungs-Kosten ver- 
urtheilt, und verfügt worden, daß letzte- 
4. gegen den bel 
rer fernerhin unter genaue ortspoligelliche 
Aufsicht gestellt werden soll. 
Den 3. Juli wurde: 
dem Oberamtsgerlchte 
Freudenstadt in Untersuchung gekommenen 
Anton Friz, von Unterehalhelm, Ober- 
amts Nagold, wegen wlederholten und 
ausgezelchneten jedoch ersetzten Diebstahis, 
neben der Verbindlichkelt zu Erstattung 
selner Verbaft= und der Untersuchungs- 
Kosten eine viermonatliche Festungs= 
Arbeitsstrase ausgesprochen. 
An demselben Tage ist: 
5. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Urach gefährten Untersuchung: 
a)der Gemeindepfleger und Gemeinderath 
Johannes Kuhn, von Gruorn, wegen 
elnes durch Kassen-Eingrise herbeige- 
führten Kassen-Rests, gesührter Neben: 
rechnungen, betrügerischer Anrechnungen 
in einem Taglohns-Zettel, Verumreuung 
bei der Verwaltung einer Gantmasse, 
Rechnungs-Unordnung, Eigenmächtig- 
keiten und verschuldeten Vermbgensjer- 
falls seiner Remter entsetzt, zu Beklei- 
dung jeder hffentlichen Stelle für un- 
fählg erklärt, und unter Einrechnung 
eines Tbeils des erstandenen Arrests 
zur Strafe, noch mit einer dreljähri- 
gen Zuchthauestrafe zu Markgröningen 
belegt, und
	        
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