Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Ueinen aber fortgesetzten Hausdiebstahls 
und Veruntreuungen eine drei und ein- 
halbmonatliche Zuchthausstrafe er- 
kannt. 
Anu demselben Tage wurde: 
14. in der von dem Oberamtsgerichte Neres- 
heim geführten Untersachung, der Schult- 
beiß Schneider, von Walrhausen, we- 
gen gesetzwidriger sich selbst geleisteter Zah- 
lung aus der Amtskasse auf einen noch, 
nicht dekretirten, die Amtskasse nicht be- 
rührenden Dlätenzektel, se wle wegen 
Rechnungsfälschung und eines durch un- 
ordentliche Amts = und Rechnungsfäh- 
rung gesitzten Kassenrests, neben Cassatlon 
von selner Stelle als Schultheiß und 
Unteracclser, auch Unfähigkeits-Er- 
kláärung zu Bekleldung eines bffentlichen. 
Amto, mit zweimonatlicher Festungs- 
strafe belegt. 
Den 20. Juli wurde: 
15. gegen den bel dem Oberamtsgerichte- 
Welzheim in Umtersuchung gewesenen 
Franz Wagner, von Vorderhundsberg, 
wegen Erscheinens vor dem Oberamtsge- 
richte im betrunkenen Zustande, und we- 
gen tumultuarischen Benehmens im Ge- 
fängnisse, so wie wegen ausgestoßener 
Schimpfreden gegen die Obrigkelt, über 
die ihm vermbge Erkennisses vom :5. 
Juni d. J, zuerkannte viermonatliche Fe- 
stungsstrafe, ein Zusetz von acht Tagen- 
Festungsstrafe ausgespiochen. 
Unterm :6. Juli wurde: 
16. auf den Grund der von dem Oberamts= 
gerichte Welzhelm gefährten Untersuchung, 
Jehanne Kolb, von Essingen, Ober- 
amts Aalen, wegen wlederholten Vogi- 
rens, gewerbsmäßiger Unzucht, und Lägen 
vor Gericht, zu zehenmonatlicher 
Zuchthausstrafe mit Willeemm, und 
zu nachhersger sechsmonatlicher Eln- 
schließung in ein Zwang-Arbelrehaus, 
so wle in sämtliche Arrest-Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten, verurthellt. 
Den :y. Jull wurde: 
17. in der von dem Oberamtsgerlschte Welz- 
belm geführten Untersuchung, Christlan 
Gros, von Lorch, Oberamts Welzbeim," 
wegen verübter grober, zum Theil dffent- 
licher Verbal-Injurien und ausgestoͤße- 
ner gefährlichen Drohungen, desgleichen 
wegen Unbotmäßigkelt und Wlderseglich= 
kelt gegen obrigeeltliche Diener, so wie 
wegen Erpressung und wegen verübten 
Ebebruchs, zu slebenmonatlicher Fe, 
stungs Arbeitsstrafe verurthellt. 
An demselben Tage wurde: 
18. in der von dem Oberamtsgerichte Gmünd 
geführten Untersuchung: 
a) gegen Adam Schmid, von Leinzell, 
wegen wiederholten ehebrecherischen Con--
	        
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