Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

serung, wenigstens aber auf die Dauer 
von neun Monaten; 
1 1. die bei dem Oberamtsgerichte Saulgau 
in Untersuchung gekemmene Catharlne 
Heumann, von Plochingen, wegen wie- 
derholten Unzucht-Vergehens und wieder- 
bolter Landstreicherei, zu dreimonatll- 
cher Zuchthausstrafe mit Willkomm 
und nachheriger Einsperrung in einem 
Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter 
Besserung wenigstens aber auf die Douer 
von oier Monaten unter Augsetzung 
des Erkenntnisses über den Kostenpunkt; 
13. der bei dem Oberamtsgerichte Münfin= 
gen in Untersuchung gekommene vormalige 
Mezgermeister alt Jakob Künkele, von 
Mänfstugen, wegen eines durch Kassen- 
Eingriffe gesetzten großen Zunft-Kassen= 
rests, zu fünfmonatllcher Zuchihaus- 
strafe zu Markgrbaingen, so wie zum Er- 
satz des Restes samt landüblichen Zinsen 
Georg Mössliager, von Schllerbach, 
wegen Widersetzührelt gegen Forstbedlente 
in Ausäbung ihres Amtes mittelst An- 
drohung von Gewalt und Fährung elner 
Waffe, dann wegen Unbotmößigkeit und 
wiederholter Wald-Ercesse unter Aussetzung 
des Kostenpunkts zu viermonatllcher 
Festungs= Arbeitsstrafe. 
Am 18. Jull ist: 
16. die bei dem Oberamtsgerichte Waldsee 
in Untersuchung gekommene drelzehnjäh- 
rige Ellsabeihe Lämle, von Relnach, we- 
gen vollbrachter vorsätzsscher Brandstiftung 
neben der Verbindlichkeit zum Kosten- 
und Schadens-Ersatz zu oler jähriger 
Juchthausstrafe zu Ludwigsburg und zu 
einer, vor ihrer Abführung auf dem Straf- 
platz zu vollzlehenden kbrperlichen Züchti- 
gung von zoblf Ruthenstreichen nebst 
Abschied verurtheilt worden. 
Am 20. Juli wurden verurthellt: 
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten; 17. auf den Grund der von dem Oberamts- 
14. auf den Grund der ven dem Oberamts- gerichte Riedlingen gefährten Unersu- 
gerichte Geißlingen geführten Untersuchung, chung: 
Cpristoph Háderle, von Eschenbach, we- a) Johannes Zimmermann, von Kirch- 
gen eines quallficirten und großen jedoch 
vollständig ersetzten Diebstahls, unter Ver- 
füllung in fämtliche Kosten, zu sechs- 
monatlicher Festungs-Arbeitsstrafe; 
15. der bei dem Oberamtsgerichte Göppin- 
gen in Untersuchung gekommene Johann 
belm, wegen mehrerer zwar kleiner, aber 
in Genossenschaft, unter erschweren- 
den Umständen und gewerbemäßig ver- 
üäbter, zum Theil durch Einstelgen qua- 
lificirter Diebstähle, welche seinen zwelten 
Räckfall in das Verbrechen des Dieb-
	        
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