Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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V. Verhältniß 
der Wittwen 2 den Mitrsliedern. 
  
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Ehe die Gelstlichen der neuen Lande in das Instltut aufgenommen wurden, war 
das Verhältniß der Mitglieder zu den Wittwen, nach einem Durchschnitt von 50 Jahren 
wie 767 zu 2go#3, 
oder auf doo Mitglieder — 383 Wlttwen. 
Gegenwaͤrtig ist das Verhaͤltniß 
wie 962 zu 342, 
oder auf 100 Mitglieder — 354 Wittwen. 
Dleses nledrige Verhältalß rührt daher, daß von denen im Johr 1811 aufgenom- 
menen Gelstlichen, die stehende Wittwenzohl nech nicht eingetreten ist, welches erst in eiwa 
znzlg Jahren geschehen wird. Dann kann das Institur ungefähr 5—5 bis 380 Wittwen 
und zebn bis ellf Walsen zu bezahlen haben, also ungefähr olerzig Pensionen mehr, als 
gegenwaͤrtig. 
Dileses wird jaͤhrlich, wenn eine Pension nur zu 62 fl. gerechnet wird, —· 2668o si. 
betragen, und da dem Instliut bis jetzt keine neue Einnahme-Quellen erdffnet werden 
konnten, so muß der Capital-Fonds um 49,600 fl. vermehrt werden, wenn auch die Pen- 
sionen nicht erhoͤht werden wollten. 
Da aber auch auf zufällig häusigere Todesfälle Ruͤcksicht genommen werden muß, so 
ergiebt sich ganz klar, daß die Pensionen nicht so schnell erhöhr werden können, als von 
Manchen gewünscht wlrd. "Q 
Stuttgart den 10. September 1832. 
Wächter.
	        
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