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. Anno Barbare Ruof,
weiter veruͤbten Betrugs, unter Ein-
rechnung der durch verschuldete Zahlungs-
Unfähigkeit verwirkten Correktion, neben
der von der vormaligen Churfürstlichen
Rezlerung unter dem F. November 1305
nebst Unfshlekelts-Erklärung ausgespro-
chenen Entfernung vom Amte, auch der
Verbindlichkeit zum Ersate des Schadens,
so weit durch obige Betrügerelen und Un-
ordnungen ein solcher gestiftet worden ist,
zu neun und einholbmonatlicher
Festungs-Arbeit und in sämtliche Unter-
suchungs-Kosten verurtheilt.
Am 10. December ist:
Heinrich Klaus, Weber von Urach,
wegen mehrerer Betrügereien, deren Be-
trag bei zweien die Summe eines großen
Diebstahls übersteigt und bei Einer der
gedachten Summe nahe kemmt, zu einer
acht und einbalbmonatlichen Fe-
stungs-Arbeitsstrafe, so wie zum Ersatz
des verursachten Schadens und sämtlicher
Untersuchungs-Kosten verurthellt wor-
den.
Am 14. December wurde:
von Rohren,
Oberamts Herrenberg, wegen Ehebruchs,
Verheimlichung ihrer Schwangerschaft
um hartnäckigen Abläugnens derselben
vor Gericht, neben Verfällung In die
Hälfte der Untersuchungs-Kosten zu oler-
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zehnwöchlger Zuchthausstrafe verur-
theilt.
Am 17. Deeember wurde:
auf die zu Tutelingen stattgehabte Unter-
tersuchung Johannes Maurer, von Hau-
sen ob Verena, wegen Fälschung und
damit versuchten großen Betrugs, in
Betracht daß derselbe bereits wegen
glelcher Verbrechen wlederholt peinlich
bestraft worden ist, neben der Verbind
lichkelt zu Erstattung selner Haft= und
sämtlicher
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe und
zu nachherlger wenigstens dreimonat-
Untersuchungs = Kosten, zu
licher Einschliegzung in rin Zwangs-Ar-
beitshaus verurtheilt.
Am 20. December ist:
. Daold Wekemann, von Hirschau,
Oberamts Rottenburg, wegen elnes gro-
ßen Diebstahls, sodann wegen Diebstaßls-
Begänstigung, veben Bezahlung selner
Haft= und der Hälfte an den Untersu-
chungs-Kosten zu viermonatlicher Fe-
stungs-Arbeit verurtheilt worden.
Am :-z. December wurde:
der zu Balingen in Untersuchung ge-
kommene Jude Lbw Ottenheimer, ven
Nordstetten, Oberamts Horb, wegen wie-
derholter kleiner und versuchter großer
Berrügerelen, neben der Verbindlichkelt
jum Schadens-Ersatz und zu Erstarktang