Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Nro. 68. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
— — — 
Montag den a#u. Oktober 1822. 
—— * 
½— — — — — — 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Dle in dem Monat Augusi 1822. von den Gerichtsböfen des Kbnigreichs ausgesprochenen Erkenntnisses 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat August find von sämtlichen Gerichtshbfen des Ks- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
Reglerungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche: 
Freibeits-Strafe erkannt, oder die Dienst= Emfernung eines Stagts= oder Communs= 
Dieners, verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
J. Crimingl-Senat. 
Den 6. August wurde: Crüminal = Senate des Gerichtsbofs lan 
1. In der Rekurssache des Juden Anschel Ellwangen unterm 16. Febr. d. J. ge- 
Joseph, von Braunsbach, das von dem fällte Un Nro. z1. S. :62 des Staats=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.