Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

einer desentlichen Stelle für unfähig 
erklärt, und zu olerwbchiger Gefäng- 
nißstrafe verurtheilt; 
11. der bei dem Oberamtsgerichte Aalen 
in Untersuchung gekommene Schultbeiß 
Kuhn in Schechingen, wegen Ausstel= 
lung eines falschen Zeugnisses, der von 
ihm bekleideten Stellen entsetzt, zu Be- 
kleldung eines dffentlichen Amtes für un- 
fbig erklärt, und mit sechsuobchl- 
ger Festungsstrafe belegt. 
Den 20. August wurde: 
13. In der von dem Oberamtsgerichte Gmünd 
gefährten Untersuchung, der Korbmacher 
KXover Klaus, von Winzingen, Ober- 
amts Gmünd, wegen wiederbolten Ba- 
girens, neben einer Zächtlgung von fünf- 
zehen Stockstreichen zu einer olermo- 
natlichen Rekluslon in einem Zwangs- 
Acbeitshaus verurtheilt. 
An demselben Tage wurde: 
15. die bei dem Oberamtsgerschte Heidenheim 
in Untersuchung gestandene Anne Catha- 
rine Illenberger, von Nattheim, Ober- 
amts Heidenheim, wegen unter mildern- 
den Umstaͤnden verübter Blutschande zu 
einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe 
in Markgröningen verurtheilt; 
14. auf den Grund elner von dem Oberamts- 
gerichte Peljbelm gefährten Untersuchung, 
Michael Schleicher, von Wäschenbeu- 
ren, wegen wlederholter öffentlicher Inju- 
tien, Calumnle und Unbotmäßigkelt ge- 
gen seine Vorgesetten, so wie wegen wle- 
derbolten Vagirens zu olermonalli- 
cher Festungs-Arbeltestrafe urd nachhe- 
reiger viermonatlicher Rekluslen in ei- 
nem Zwangs-Arbeltshrus verurthellt. 
Den :2z. August wurde: 
15. gegen den bei dem. Oberamtsgerichte 
Mergentheim Iin Verhaft und Uniersu= 
chung gekommenen Leonhard Bach, von 
Waldmannshofen, wegen im rechllichen 
Sinn olerten Diebstohls, eine einjäh- 
rige Festungsstrafe und einjährlge Re- 
kluslon erkannt. 
Unterm :-. August ist: 
16. der bei dem Oberamtsgerichte Oehringen 
in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Georg Cbriistian Bicrer, Musik-Lehr- 
ling von Neuenstein, wegen zweier klei- 
ner einfachen und elnes kleinen ausge- 
zelchneten Diebstahls, so wie wegen Beit- 
telns und Vaglrens und frecher Lägen 
vor Gericht, zu fünf und zwanzig 
Stockstreichen, olermonatlicher 
Festungsstrafe und zweimonatlicher 
Reklusion verurtheilt worden. 
An demselben Tage wurde: 
17. in der von dem Oberamtsgerichte Lud- 
wigsburg verhandelten Untersuchungssoche 
„ gegen die Anne Marie Gelger, von
	        
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