5.) Die Finans-Kammer, welche die eln-
*3
gekommenen Herbst-Rechnungen soglelch
der ordentlichen Revisten zu unterwer,
fen und den Kameralämtern solche mit
den Ausstellungen darüber so zelrlich zu-
zufertigen haben, daß sle dem betreffen-
den Hauptbuche berlchilgt wieder beige-
legt werden können, fertigen aus den
einzelnen Rechnungen und den elngekom-
menen Berichten summarlische Zulam-
menstellungen der Wein = Einnahmen
und Ausgaben vom Kreise, der abgege:
benen und noch ablugebenden Besoldun-
gen te., der zu Geld gerechneten Gefälle,
so wie der wirklich verkausten Weine
und der daraus erzlelten Erlbse mit ver-
gleicherder Angabe der sonstigen Orts-
preise, sodann der eingekellerten Weine
mit Bemerkung ibhres Werths; und
legen diese Uebersichten auf den 15. De-
cember mit den sich sonst darbletenden
Bemerkungen dem Finanz-Mluisterlum
vor.
) Um jedoch bel dem Flnanz-Minlste-
rlum noch früher von dem Ergebniß der
Weinlese für die Finanz-Verwaltung
Kenntniß zu erhalten, ist demselben un-
mittelbar durch die oben bel „ ) berühr
ten Kameralmter so bald als möglich
anzuzeigen:
763
a) neben dem Betrag der verpachteten
und zu Geld gerechneten Gefälle,
b) die Samme des wlrklich eingehohenen
Weingefälls.
c) dle Quamtität der hievon unter den
Keltern verkauften, und
d) der in Natur abgegebenen Weine;
e) der bel dem Verkauf erzielte Erlbs
und der Stand der Weinprelse über-
baupt;
f) die etwa im Ruͤckstand gebliebenen
Gefaͤlle sowohl als sinanzkammerlichen
Schuldigkeiten.
5.) Dle vorgeschrlebenen Weintabellen oder
perlodlschen Berichte über die Keller
Vorraͤibe (Staats- und Reglerungs=
Blait von i849. S. 366) sind nur
noch von denjenigen Kameralämtern, mis
welchen Kellereien verbunden und s0
lange in diesen Weine vorrä#big fl., d,
je auf den letzten September, December,
März und Junk an dle betreffende Fl-
nanz: Kommer zu eistatten und in der
Form dahm obzukärzen, daß nur dle
Fässer, in welchen sich Wein befindet,
aufgeführt, sodonn die Natural= Vor-
räthe und ihre Qualiläten bemerkt wer-
den. Die Verzelchnung der übrigen
Fässer und der Küfer-Materlellen fällt
Janz weg, da erstere sämilich in das Ine