vwaltschaft für die zur Reches-Weblihat des
Aemenrechts zugelassenen Portheien. Ibre
Obliegenheiten in dieser Beziehung werden auf
die nachstehende Wrise hiermit sestgesetzt.
1
Die bei dem Cioil-Senate des Gerichts-
bofes (Ober-Tribunals; Kreis-Gerichts-
boss ;) anhängig werdenden Prozeßsachen
armer Partheien in erster oder in zweiter
Instanz hat der Vorstand (. 9.) unter
die dleser Justizstelle angehbrigen übrigen
Prokuratoren nach elner festen Ordnung zu
vertheilen, und darüber unter der Aussicht
des Gerichtsbofes ein Distributlons-Ver-
zelchuß zu führen.
9. 12.
Die bei den Oberamtsgerschten zur Ver-
bandlung kommenden bürgerlichen Rechts-
Kreitigkelten armer Parthelen sind von den
im Krelse wohnenden Rechts-Consulenten
zu besorgen.
Hlerbel kommt nach den bestebenden
Grundsätzen zwar die Erkemung über die
Zulassung zum Armenrechte selbst, und die
Bestlmmung, ob der Parthei eln Adookat
beizugeben sey, den Oberamtsgerichten zu;
dagegen geschleht die Bestellung des Ossiclal=
Anwalts für die arme Parthei aus der
Zahl der im Kreise wohnenden Rechts-Con-
sulenten, durch den Vorstand der Drekura-
toren des Kreis-Gerichtehofes.
Es bat derselbe auch in dieser Beziehung
einen bestimmten Turnus, jedech mit Räck-
sichtnahme auf dle besonderen Verhältnise
des einzelnen Falles, z. B. dle Wichtigkeit
oder Schwierigkelt einer Sache, die zu große
brtliche Entfernung der Parthei rc. za
beobachten, und bicrüber gleichfalls ein ei-
genes Verzeichusß unter Aufsicht des Ge-
richtshofes zu führen.
ß. 13.
So oft in peinlichen Sachen der Fall
elner Vertheldigung vermbgensloßer Ange-
schuldigter von Amts wegen sich ereignet;
so findet unter der Voraussetzung, daß der
Angeschuldigte von der ihm geseollch guste-
henden Befugniß, sich einen Vertheldiger
selbst zu wählen, keinen Gebrauch mache,
zwar die gleichmätzige Verthellung durch
den Vorstand der Drokuratoren unter den
zuvor erwähnten Bestlmmungen Statt; es
sind jedoch hler in der zu beobachtenden
Reihenfolge sämtliche im Krelse wohnende
Advokaten, ohne Unterschled der Prokura-
toren des Krels = Gerichtsh##fes und der
Rechts-Consulenten mutbegriffen.
Hieräber ist von dem Vorstand der Pro-
kuratoren gleichfalls ein abgesondertes Distri-
butions-Verzeichniß zu führen.
"a 14.
Die Vorstände selbst sind von Besorgung
der Rechtssachen für arme artheien, so