Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Lit. 
Die Unssorm elnes Rechts-Con sulenten 
besteht in einem dunkelblauen Uniforms- 
Rock, mit runden Aufschlägen und stehen- 
dem Kragen, gleichfalls von dunkelblauem 
Tuche; die belden Ende des Kragens sind 
drel Zoll breit (nach dem Decimal-Maß,) 
mit amaranthrothem Tuche besetzt. 
An diesem Rocke befinden sich vornen 
acht gelbe Wappen-Knbpfe, welche sämtlich 
zugemacht werden; zwei auf dem Kragen 
(ie einer an dem Schluß der Besetzung), 
zwei derglelchen auf jedem Aufschlage, drei 
ebenselche unter jeder Tasche, zwel an den 
Lit. 
B. 
Häften, und zwel unten in den Nokkfal- 
ten. 
Zu dem Rocke werden gewbhullch dunkel- 
blaue lange Belnkleider getragen; letztere 
können jedoch auch grau oder von Nanking 
seyn. Dazu kommen: ein weißes Gillet 
von Tuch, Stlefeln, ein dreieckiger Hut mit 
Kokarde und doppelter goldener Schlelfe, 
und ein Degen mit gelbem Grlff. 
Bei felerlichen Gelegenhelten werden zu 
obiger Unlform weiße kurze Beinklelder, 
wei½e Weste, welße seldene Strümpse und 
Schuhe mit gelben Schnallen getragen. 
C. 
Uebersicht des Standes der Adbokaten und Rechts-Praktikanten 
am 6. November 1622. 
Die Gefamtzabl derselben beträgt 
Hievon sind befindlich im: 
I. Neckar-Kreis 
II. Schwarzwald-Kreis 
III. Joxt-Kreis 
IV. Donau-Kreis 
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