Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Nro. 86. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Dienstag, den 3u. Derember 122. 
  
— 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat November 18232 von den Gerichtsböfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnifse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat November sind von sämtlichen Gerlchtshöfen des Ks- 
nigreichs nachstehende Erkenntuisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur selche Urthelle der Criminal-Gerlchts-Stellen in das Staats= und 
Regierungs -Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freihelts-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun-= 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
J. Eriminal-Senat. 
Rachtrag vom Menat Oktober. 
Den 29. Oktober wurde: Oberamts Eglingen, ras von dem Cri= 
in der Rekurssache des vormallgen Unter- minal-Senate des Gerichtsbofs zu Eßlin= 
Accisers Friedrich Barth, von Deizisau, gen, unterm 13. Juli 182: wegen Umer-=
	        
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