Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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a) Franz Joseph Schuster, von Schan, 
  
rerer theils großer, theils erschwerter 
Diebstaͤhle, die den zweiten Ruͤckfall in 
das Diebstahls-Verbrechen bilden, we- 
gen intellectueller Urheberschaft bei Faͤl- 
schung oͤffentlicher Urkunden, dann we- 
gen Concubinats und wiederholter Land- 
streicherei, neben dem Ersatze des gestif- 
teten Schadens und unter Verfällung 
in einen Theil seiner Untersuchungs- 
Kosten, zu einer zweijährigen Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe, mit einfachem 
Willkomm und Abschied und nachheriger 
Ausweisung aus dem Königreich, unter 
Strafbedrohung auf den Wiederbetre- 
tungefall; 
b) Maria Ursula Rosen sok, von Gu- 
tenzell, wegen intellectueller Urheber- 
schaft bei Fälschung öffentlicher Urkun- 
den, Concubinats, Vagirens und 
nachgefolgter Diebstahls-Theilnahme 
unter Verfällung in einen Theil der 
Untersuchungs-Kosten, zu einer drei 
und einhalbmonatlichen Zucht- 
hausstrafe zu Markgröningen; 
P2) Franz Joseph Hirrlinger, von Och- 
senhausen, wegen-Fälschung öffentli- 
cher Urkunden, welche den vierten 
Räckfall in dieses Verbrechen consti- 
tulrt, unter Verfällung in einen Theil 
der Untersuchungs= Kosten, zu einer 
achtmonatlichen Festungs-Ar- 
beitsstrafe und nachheriger sechs- 
monatlicher Reclusion in dem 
Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm; und 
d) Anna Maria Schuster, angeblich 
von Arnach, wegen fortgesetzter Land- 
streicherei und anderer Vergehen, ne- 
ben Perfällung in einen Theil der Un- 
tersuchungs-Kosten, zu einer vier- 
monatlichen Einsperrung in dem 
Zwangs-Arbeitshause zu Ulm. 
Den 12. December wurde: 
die bei dem Oberamtsgerichte Rabens- 
burg in Untersuchung gekommene Jo- 
hanne Singer, von Frittlingen, Ober- 
amts Spaichingen, wegen eines gro- 
fen und qualificirten, dann wegen ei- 
nes kleinen und einfachen Diebßahls, 
wegen Diebstahls-Versuchs und wieder- 
holter Unzuchts-Vergehen neben Ver- 
fällung in sämtliche Arrest-Azungs-= 
und Untersuchungs-Kosten, und in den 
Ersatz des gestifreten Schadens, unter 
Einrechnung eines Theils des erstande- 
nen Arrests, noch zu einer zehen- 
monatlichen Juchthausstrafe zu Mark- 
zrôningen verurthellt. 
Den :4. December wurde: 
6. der bei dem Oberamtsgerichte Ulm in 
Untersuchung gekommene Johann Georg
	        
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