Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

det Mähl-) Strafen, wenn sie zehn 
Thaler nicht übersteigen, den Amts- 
Pflegen zufallen; 
4.) Sorge für die richtige Verrechnung 
der Amts- und Gerichts-Sporteln. 
C 0. 
D) Die Aufücht auf die ordnungemäßige 
Erhebung und Behandlung der Frucht- 
und Wein-Gefälle, und auf die an- 
gemessene Verwendung und Verwer- 
thung der Vorräthe. 
a) Erhebung und Behandlung. 
1.) Aufsicht über den richtigen Einzug 
der Frucht= und Weiugefälle in gu- 
ter Quglität, und über zweckmäßige 
Absonderung der Vorräthe von un- 
gleicher Beschaffenheit; 
3.) Erkennung über Gesuche um Ver- 
wechslung von Frucht-Gefäll-Schul- 
digkeiten einer Sorte in eine andere, 
z. B. Rocken in Dinkel rc. 
3.) Erhaltung fortwährender Uebersicht 
über die Frucht= und Weinvorräthe 
auf den Gxund jährlicher Ertrags= 
Tabellen, und genaue Controlirung 
des Erfunds bei dem jährlichen Nach- 
messen (Sturz); in beiderlei Bezie- 
hungen, sowohltüber den jährlichen 
Ertrag als die Sturzvorräthe, sind 
dem Finanzministerium zur geeigne- 
ten Zeit jährliche Uebersichten vor- 
zulegen: 
4.) Aufsicht auf zweckmássige Vehand= 
lung und Erhaltung der Vorräthe 
durch sorgfältiges Aufspeichern der 
Früchte, Reinhaltung der Speicher 
u. s. w. 
K. 10. 
5b) Verwendung und Verwerthung, ein- 
vernehmlich mit der Staatshauptkas- 
sen-Verwaltung, insofern von dieser 
die allgemeinen Verfügungen wegen 
des Verkaufs ausgehen. (Verordnung 
vom 19. August 1837.) 
en) Hinsichtlich der Früchte: 
1.) Ausfsicht über die gehörige Abrei- 
chung der als Elementar-Aufwand 
von den Finanzkammern selbst an- 
zuweisenden Fruchtbesoldungen so- 
wohl, als der von der Staatshaupt- 
kasse an die Cameralämter unmit- 
telbar anzuweisenden und von die- 
sen den Finanzkammern in den son- 
stigen periodischen Berichten anzu- 
zeigenden übrigen Befoldangen, 
der Pensionen und Gratialien an 
Früchten. · 
.) Sorge für die angemessene Be- 
friedigung des Früchtenbedarfs der 
Civilliste, des Militairs, der Land- 
Beschäler= und Gestütts-Anstal- 
#
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.