Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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2. Königl. Land-Gestüts-Ebmmission 
VBekanntmachung, die Aufnahme einer Anzahl Hengstfohlen, welche künftig zur Jucht verwendet werden 
wellen, auf die Semmer-Weide zu St. Johaun betressend. 
Da den Privat-Personen, welche vor- 
zägliche Fohlen zu Zucht-Hengsten erzichen 
wollen, dadurch ein wesentliches Hinder- 
niß im Wege steht, daß ces ihnen an Ge- 
legenheit sehlt, solche Fohlen bis ius vierte 
Jahr auf einer Weide zweckmäßig zu er- 
ziehen; so haben Seine Königliche 
Masjest t zur Beförderung einer veredel- 
ten Land-Pferde-Zucht gnädigst genehmige, 
daß auf den Hengstfohlen= Hof zu St. Jo- 
hann künftig eine Anzahl solcher Fohlen 
von Privat= Eigenthümern aufgenommen 
und dieselben durchaus wie die dem Land- 
Gestür angehbrigen behandelt werden fol- 
len. Der Aufenthalt der Fohlen zu St. 
Johann ist auf die Zeit vom 1. Mai bis 
15. Oktober und der Kosten= Ersatz auf 
20 fl. fuͤr ein Fohlen bestimmt. 
Als nähere Bedingungen der Aufnahme 
sind festgesetzt, daß 
1.) die aufzunehmenden Fohlen erweis- 
licher Maßen von Land-Beschäl-Heng- 
sten, oder von andern edlen Hengsten 
abstammen; 
u# ) ihre Ausnahme schon nach zuräck- 
gelegtem ersten Jahrs nachgesücht 
und zugleich dargethan werde, daß 
sie nicht nur gesund seven, sondern. 
auch eine vortheilhafte Entwicklung 
versprechen, und 
S.) der Eigenthümer sich verbindlich 
mache, dieselben wenig Kens drei 
Sommer hindurch auf der Weide in 
St. Johann laufen zu lassen, und 
sodann, wenn sie sich nach zurückge- 
legtem fünften Jahre zu küchtigen 
Zucht-Hengsten entwickelt haben, we- 
nigstens drei Jahre lang zu Be- 
deckung fremder Stuten zu gebrau- 
chen. 
Diejenige Personen nun, die ihre Foh- 
len unter diesen Bedingungen im kuͤnftigen 
Fruͤhjahr auf die Weide nach St. Johann 
geben wollen, haben sich in einer Eingabe 
mit den erforderlichen Zeugnissen von Sach- 
verstaͤndigen und einem oberamtlichen Bei- 
bericht versehen, innerhalb zwei Monaten 
an die unterzeichnete Stelle zu wenden. 
Stuttgart den 27. Januar 16-5. 
Knapp.
	        
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