Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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b) wenn der Fall leichter ist fl. —kr. 
TPuc) für die nachherige Behandlung wochenilich Affl. —kr. 
3u.) Für die Ausrottung des Augapfels . ..24si.—kt. 
32.) Fuͤr die Herausnahme eines eingesprengten Meall, ober andern 
Splitters aus der Cornea, nach der verschiedenen Schwierig- 
keit .Afffl. bis # fl. 14kr. 
35.) Für die Operation des Traubenaugẽ Ctphylome Cornen), des 
Flägelfalls (pterygium) und fonstige Wegnahme grbberer Varthieen 
einer entaxteten Conjunktivo .i1iifl. —kr. 
34.) Für die Erböffnung der Hornhaut bei einem Eiterauge ꝛc. . 3fl. Zokr. 
5.) Für die Operation des grauen Staars an einem Auge, nach wel- 
cher Methode sie auch geschehe Jz#u1 fl. zokr. 
56.) Für die Bildung eines künstlichen Augenstern- (Papillendildung) 22fl. — kr. 
37.) Fär die Oeffnung eines verschlossenen Obrganss- nebst Offenhaltung 
desselben 6Gfl. — kr. 
38.) Für die Ausziehung eines fremden Korpers aus dem Ohr * Sokr. bis 3fl. 
39.) Für die Durchbohrung des Zrommelsell- samt der etwa noͤthigen 
Wiederholung 5öwfl. Jokr. 
40.) Für die Ausrottung eines " Polypen aus dem ohr je nach der Tiefe 
seines Sitzes. . 2fl. bis 6fl. 
#u.) Für die Oeffnung eines Nalelochs und Offenhaltung desselben 5 fl. So kr. bio ia fl. 
42.) Für die Ausziehung eines fremden Kèrpers aus der Nase fl. bis 4 fl. 
45.) Für die Ausrottung 
a) eines einfachen Nasen-Polppen, ohne besondere Schwierigkeiten #:fl. bis a fl. 
b) wo aber bedeutende Schwierigkeiten und sonstige Mithülfen, An- 
wendung des glühenden Eisens 2c. damit verbunden sind, je nach 
der Ausdehnung und des Sibes desselben, ohne Nachbehandlung #n fl. bis -afl. 
Anmerkung. Die Nachbehandlung gleich Behandlung größerer Geschwüre. 
.) Für die Oeffnung der Dber innbafen-Köhbe, um sie einer krank- 
haften Flüssigkeit zu entleeren . .si.-kk.
	        
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