Erfahrung ausgebildeten Methode dar-
bieten, und mit derselben nicht nur sich
selbst, sondern auch diejenigen, welchen
der Elementarunterricht des Taubstum-
men oder Blinden obliegt, bekannt ma-
chen. Der Anwendung der Methode von
Seiten der Schullehrer werden sie ihre
unausgesetzte Aufmerksamseit widmen,
und überhaupt mit allem Ernsie dahin ar-
beiten, dass den Unglücklichen, von denen
es hier sich handeltr, alle Erleichterung zu
Thbeil werde, die ein zweckmáßig ertheil-
ter methodischer Unterricht ihnen gewäh-
ren kann.
Art. 10.
Den Dekanen sind jedes Jahr von den
Pfarrern derjenigen Gemeinden, wo sich
Taubstumme und BVlinde im Alter von 6
bis 15 Jahren befinden, Berichte über den
Unterricht, den diese Kinder einpfangen,
und über die Resultate, die derselbe gelie-
fert hat, in tabellarischer Form zu ersiat-
ten, welche der Deban nach vorheriger
Prüfung der darin enthaltenen Angaben
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an die Oberaufsicht-Commission einzu-
senden hat. Diese hat, wenn sich das Be-
dürfniß einer Untersinzung der mit dem
. Unterrichtsgeschäft beauftragten Schulleh-
rer und Geistlichen ergiebt, deshalb durch
Rücksprache mit den betreffenden Staats=
Behörden das Weitere einzuleiten.
Art. 11.
In Beziehung auf die Belohnung für
die außerordentliche Bemühung der Geist-
lichen und Schullehrer wegen des Unter-
richtg von Taubstummen und Blinden
wird in den vorkommenden einzelnen Fäl-
len angemessene Verfügung getroffen
werden.
Seine Königliche Majestät behal-
ten sich übrigens vor, die besondern Ver-
dienste, welche einzelne Geistliche und
Schullehrer um die Bildung von Taub-
stummen und Blinden sich erwerben, durch
öffentliche Auszeichnungen und Belohnun-
gen anzuerkennen.
Stuttgart den 23. Jannar 18-5.
Schmidlin.
Anzeige von Fehlern in der Rumer - des Reg. Blatts, die Dienst-Instruktion
der Kr.5-Finanz-Kammern betreffend.
120. Spalt 7. Lin. 3 von unten: skatt ihr zu lesen: ihnen.
124. Spalt 1. Ein. 3 von unten: stort- Leitung der Tussicht, zu lesen: Leitung und Aufscht.
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*
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3. Spalt 2. Lin. 1 nach „ eizuschalten: e
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126. Spalt 1. Lin. fatt: baibjührig zu setzen: balbjäbrlich.
129. Spalr :. Lin. 15 statte: Erledigung zu lesen: Enrledigung.