Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Berfällung in sämtliche Kosten zu einer 
biermonatlichen Festungs-Arbeits- 
strafe nebst Abschied und nachheriger 
wiederholter Ausweisung aus dem Kö- 
nigreiche unter Androhung geschärfter 
Strafe auf den Fall des Wieder-Ein- 
tritts verurtheilt. 
Den 20. Januar wurden ferner 
verurtheilt: 
5. aufcbie von dem O.A.-Gerichte Biberach 
gepflogene Untersuchung 
) Caroline Reiser, von Buchau, O. A. 
Riedlingen, wegen nächsien Versuchs 
der Abrreibung ihrer Leibesfrucht und 
begangenen Fleisches-Vergehens, un- 
ter Einrechnung eines Theils des er- 
ttandenen Arrestes zu achtmonatli- 
cher Zuchthausstrase zu Marggrs- 
ningen, 
b) Christiane Gerster, von Birkendorf, 
wegen wiederholten Wersuchs der Ab- 
treibung der Leibesfrucht und Beihülfe 
für ihre Schwester zu demselben Ver- 
brechen, dann wegen Fleisches-Ver- 
gehens zu sechsmonatlicher Zucht- 
hausstrafe zu Marggröningen, 
Wc) Anna Maria Kolesch, von Biberach, 
wegen dreimaligen Versuchs desselben 
Verbrechens und wegen Fleisches-Ver- 
gehens zu achtmonatlicher Zucht- 
hausstrafe zu Marggröningen, und 
à5 
d) Eleonore Kirchweger, von da, we- 
— 
gen gewerbsmäßig betriebener Bel- 
hülfe zu dem Verbrechen der Leibes- 
frucht-Abtreibung durch Zubereitung 
und Abgabe abtreibender Arzneien ge- 
gen Belohnung, dann wegen folizei- 
widrigen Kartenschlagens und Medi- 
kastrirens unter Einrechnung eines 
Theils des erstandenen Arrestes zu 
dreijähriger Zuchthausstrafe zu Lud- 
wigsburg. 
Auch wurde wegen Bezahlung der Ar- 
rest- und Azungs= so wie der Untersu- 
chungskosten das Angemessene verfügt. 
Den ::. Januar wurde: 
Maria Anna Knödel, von Wiesen- 
stalg, auf die von dem O. A. Gerichte 
Geißlingen geführte Untersuchung we- 
gen wiederhelten Ehebruchs neben Zu- 
scheidung der Hälfte der Untersuchungs- 
kosten zu einer zwanzigwöchigen 
Zuchthausstrafe zu Marggröningen, mit 
Rücksichtnahme auf ihre körperliche Be- 
schaffenheit, verurtheilt. 
Den 25. Januar wurden: 
. auf die vom O. A. Gerichte Leutkirch ge- 
pflogene Untersichung Martin Kolb, 
von Herlazhofen, wegen großen und un- 
ter erschwerenden Umständen verübten, 
jedoch größtentheils ersehten Dieb- 
stahls, neben Verfällung in seine Arresi-
	        
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