Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

2. Des Medicinal-Collegium. 
Bekanntmachung, die Pruͤfungen der Wundaͤrzte erster, zweiter und dritter Klasse, der Geburtshelser 
und der Apotheker aus dem Neckar- und Jart-Kreise betreffend. 
Zu zweckmäßigerer Einrichtung der bei 
dem Medicinal-Collegium vorzunehmen- 
den Prüfungen der Wundärzte erster, 
zweiter und dritter Klasse, der Geburts- 
helfer und der Apotheker aus dem Reckar- 
und Jart-Kreise ist vorldufig verfügt wor- 
den, daß diese Prüfungen künftig nur 
viermal im Jahre, je in der zweiten Hälfte- 
der Monate März, Junius, September 
und December, Stakt finden, und daß 
dabei mehrere Candidaten des nämlichem 
Faches zusammen genommen werden. 
Diejenigen, die zu Ausübung dieser 
Künste befähigt werden wollen, haben 
deswegen sich jedesmal vor dem erstem 
Tage der Monate März, Junius, Sep- 
tember und December bei dem Mediclnal- 
Collegium um Julassung zur Prüfung zu 
melden, die nöthigen Zeugnisse beizulegemn 
und sodann die besondere Einberufung 
Auf einen bestimmten Tag zu erwarten. 
Die Wundärzte aber haben in ihrer 
Bittschrifr auch anzugeben, ob sie för die 
erste, zweite oder dritte Klasse legirimirt 
zu seyn wünschen. 
Wer mit der Anmelvung sich verspätet, 
ober die Erforbermisse nicht gehörig bei- 
bringt, wird von der nächsten Präfung 
dusgeschlossen und auf die folgende ver- 
wiesen werdeir. 
Zugleich wird bekannt gemacht, daß 
ber Vormittag des Prüfungs-Tages künf- 
tig zu schriftlicher Beantwortung ange- 
messener, schriftlich aufgegebener Fragen 
bestimmt ist- 
Bei der bisherigen Prüfungs-Weise der 
Dobtoren der Arznei= und der Wundarznei- 
Kunde tritt vorerst keine Aenderung ein. 
Seuttgark den #8. März 1635. 
Walther. 
Bienst-Erledigungen. 
Durch die Versehung des Ober-Justiz= 
Assessors Or. Wächter zu dem Königl. 
Gerichtshofe in Tübingen ist bei dem 
Königl. Gerichkshofe in Ellwangen eine 
Assessors-Stelle in Erledigung gekommen. 
Die Bewerber um dieselbe haben sich in- 
nerhalb vierzehn Tagen bei dem Königl. 
Ober-Tribunal zu melden. 
Am 15. v. M. ist zu Stuttgart der 
Rechts-Consulent Haßenmajer, und 
am 16. v. M. der Ober-Justiz-Canzellist 
Kemmeter in Ulm gestorben.
	        
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